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   BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99   

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BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99 (https://dejure.org/2000,15322)
BAG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 2 AZR 258/99 (https://dejure.org/2000,15322)
BAG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 2 AZR 258/99 (https://dejure.org/2000,15322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Anfechtung des Arbeitsvertragsangebots wegen Täuschung über MfS-Mitarbeit - Verwirkung des Anfechtungsrechts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Arbeitsvertragsangebots wegen Täuschung über MfS-Mitarbeit; Auswirkungen der Täuschung des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch; Verwirkung des Rechts zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages ; Erfüllung des Umstandsmoments bei der Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99
    Nach den für den Senat gemäß § 561 ZPO verbindlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hat der Kläger auf eine zulässige Frage des beklagten Landes (vgl. BAG 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49 zu II 1 a der Gründe mwN) dieses vorsätzlich mit der Unwahrheit bedient, indem er erklärte, er sei zu keiner Zeit eine Verpflichtung zur inoffiziellen Mitarbeit mit dem MfS eingegangen, und diese arglistige Täuschung war auch kausal für den Abschluß des Arbeitsvertrages.

    a) Auch das Recht zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages gemäß § 123 BGB kann verwirken, wenn der Anfechtungsberechtigte das Recht längere Zeit nicht ausübt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war - Zeitmoment -, und wenn dadurch beim Anfechtungsgegner das berechtigte Vertrauen genährt wurde, die Anfechtung werde unterbleiben, so daß er sich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eingerichtet hat - Umstandsmoment - (offengelassen von BAG 19. Mai 1983 aaO; grundsätzlich vorausgesetzt, wenn auch im konkreten Fall verneint, von BAG 28. Mai 1998 aaO zu II 1 f der Gründe; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - AP BGB § 123 Nr. 50 = EzA BGB § 123 Nr. 52 zu B I 5 der Gründe).

    Allerdings ergibt sich aus der dem Getäuschten vom Gesetzgeber gewährten Jahresfrist, daß er das Interesse des Täuschenden an baldiger Entscheidung über die Anfechtung gering einschätzt (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Prozeßverwirkung Nr. 2 zu II 3 der Gründe; 28. Mai 1998 aaO; 20. Mai 1999 aaO).

    b) In der Entscheidung vom 28. Mai 1998 (aaO) hat der Senat einen Zeitraum von siebeneinhalb Monaten zwischen dem Eingang des Gauck-Berichts bis zur Anfechtung bzw. einen Zeitraum von knapp vier Monaten seit der ersten Stellungnahme des Klägers als von vornherein ungeeignet angesehen, das Zeitmoment zu erfüllen.

    Schon die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, die vorbehaltlose tatsächliche Weiterbeschäftigung des Klägers sei grundsätzlich geeignet, bei diesem berechtigtes Vertrauen auf ein Unterbleiben der Anfechtung und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu nähren, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl., allerdings bezogen auf das Kündigungsrecht, BAG 20. August 1998 - 2 AZR 736/97 - RzK I 5 h Nr. 46 zu II 2 der Gründe) und steht auch nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 28. Mai 1998 (aaO; vgl. ferner Senatsurteil vom 20. Mai 1999 aaO).

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99
    a) Auch das Recht zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages gemäß § 123 BGB kann verwirken, wenn der Anfechtungsberechtigte das Recht längere Zeit nicht ausübt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war - Zeitmoment -, und wenn dadurch beim Anfechtungsgegner das berechtigte Vertrauen genährt wurde, die Anfechtung werde unterbleiben, so daß er sich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eingerichtet hat - Umstandsmoment - (offengelassen von BAG 19. Mai 1983 aaO; grundsätzlich vorausgesetzt, wenn auch im konkreten Fall verneint, von BAG 28. Mai 1998 aaO zu II 1 f der Gründe; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - AP BGB § 123 Nr. 50 = EzA BGB § 123 Nr. 52 zu B I 5 der Gründe).

    Allerdings ergibt sich aus der dem Getäuschten vom Gesetzgeber gewährten Jahresfrist, daß er das Interesse des Täuschenden an baldiger Entscheidung über die Anfechtung gering einschätzt (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Prozeßverwirkung Nr. 2 zu II 3 der Gründe; 28. Mai 1998 aaO; 20. Mai 1999 aaO).

    Im Urteil vom 20. Mai 1999 (aaO) hat er den seit der vollständigen Kenntnis des Arbeitgebers verstrichenen Zeitraum von gut fünf Monaten nicht ausreichen lassen.

    Schon die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, die vorbehaltlose tatsächliche Weiterbeschäftigung des Klägers sei grundsätzlich geeignet, bei diesem berechtigtes Vertrauen auf ein Unterbleiben der Anfechtung und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu nähren, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl., allerdings bezogen auf das Kündigungsrecht, BAG 20. August 1998 - 2 AZR 736/97 - RzK I 5 h Nr. 46 zu II 2 der Gründe) und steht auch nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 28. Mai 1998 (aaO; vgl. ferner Senatsurteil vom 20. Mai 1999 aaO).

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99
    § 626 Abs. 2 BGB findet auf die Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung keine entsprechende Anwendung (BAG 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP BGB § 123 Nr. 25 = EzA BGB § 123 Nr. 23).

    a) Auch das Recht zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages gemäß § 123 BGB kann verwirken, wenn der Anfechtungsberechtigte das Recht längere Zeit nicht ausübt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war - Zeitmoment -, und wenn dadurch beim Anfechtungsgegner das berechtigte Vertrauen genährt wurde, die Anfechtung werde unterbleiben, so daß er sich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eingerichtet hat - Umstandsmoment - (offengelassen von BAG 19. Mai 1983 aaO; grundsätzlich vorausgesetzt, wenn auch im konkreten Fall verneint, von BAG 28. Mai 1998 aaO zu II 1 f der Gründe; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - AP BGB § 123 Nr. 50 = EzA BGB § 123 Nr. 52 zu B I 5 der Gründe).

  • BGH, 02.02.1990 - V ZR 266/88

    Bestätigung eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99
    Zwar kann eine solche Bestätigung auch durch schlüssige Handlung erfolgen, jedoch muß das Verhalten den eindeutigen Willen offenbaren, trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festzuhalten; jede andere den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung muß ausgeschlossen sein (BGH 2. Februar 1990 - V ZR 266/88 - BGHZ 110, 220, 222 und 1. April 1992 - XII ZR 20/91 - NJW-RR 1992, 779 f. jeweils mwN).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99
    Allerdings ergibt sich aus der dem Getäuschten vom Gesetzgeber gewährten Jahresfrist, daß er das Interesse des Täuschenden an baldiger Entscheidung über die Anfechtung gering einschätzt (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Prozeßverwirkung Nr. 2 zu II 3 der Gründe; 28. Mai 1998 aaO; 20. Mai 1999 aaO).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91

    Schlüssige Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99
    Zwar kann eine solche Bestätigung auch durch schlüssige Handlung erfolgen, jedoch muß das Verhalten den eindeutigen Willen offenbaren, trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festzuhalten; jede andere den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung muß ausgeschlossen sein (BGH 2. Februar 1990 - V ZR 266/88 - BGHZ 110, 220, 222 und 1. April 1992 - XII ZR 20/91 - NJW-RR 1992, 779 f. jeweils mwN).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99
    Schon die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, die vorbehaltlose tatsächliche Weiterbeschäftigung des Klägers sei grundsätzlich geeignet, bei diesem berechtigtes Vertrauen auf ein Unterbleiben der Anfechtung und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu nähren, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl., allerdings bezogen auf das Kündigungsrecht, BAG 20. August 1998 - 2 AZR 736/97 - RzK I 5 h Nr. 46 zu II 2 der Gründe) und steht auch nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 28. Mai 1998 (aaO; vgl. ferner Senatsurteil vom 20. Mai 1999 aaO).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.1999 - 3 Sa 151/98

    Verwirkung des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung bei Verpflichtung

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Februar 1999 - 3 Sa 151/98 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Zwar kann eine solche Bestätigung auch durch schlüssige Handlung erfolgen, jedoch muss das Verhalten den eindeutigen Willen offenbaren, trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festzuhalten; jede andere den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung muss ausgeschlossen sein (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 258/99 - RzK I 9h Nr. 34; BGH 2. Februar 1990 - V ZR 266/88 - BGHZ 110, 220; 1. April 1992 - XII ZR 20/91 - NJW-RR 1992, 779 f., jeweils mwN).

    Das ist der Fall, wenn der Anfechtungsberechtigte das Recht längere Zeit nicht ausübt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war - Zeitmoment - , und wenn dadurch beim Anfechtungsgegner das berechtigte Vertrauen genährt wurde, die Anfechtung werde unterbleiben, so dass er sich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eingerichtet hat - Umstandsmoment - (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 258/99 - RzK I 9h Nr. 34).

    Ein Zeitraum von weit unter einem Jahr zwischen vollständiger Kenntnis der Anfechtungsgründe und Zugang der Anfechtungserklärung erfüllt deshalb das Zeitmoment nicht (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 258/99 - RzK I 9h Nr. 34).

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2002 - 5 Sa 1448/01

    Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Verwirkung

    Selbst derjenige, der seinen Vertragspartner bei Abschluss eines Arbeitsvertrages arglistig über das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Eigenschaften täuscht, ist nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gleichwohl berechtigt, sich hinsichtlich einer später erfolgten Anfechtung gemäß § 123 BGB auf das Rechtsinstitut der Verwirkung zu berufen (BAG, Urteil vom 13.04.2000 - 2 AZR 258/99 - n. v.).
  • LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Denn auch wenn grundsätzlich eine Verwirkung des Anfechtungsrechts vor Ablauf der einschlägigen gesetzlichen Anfechtungsfrist nicht ausgeschlossen ist (vgl. z.B. (in Bezug auf die Anfechtung eines Arbeitsvertrags nach § 123 BGB ) BAG 13. April 2000 - 2 AZR 258/99 - juris-Recherche), fehlt es vorliegend an Anhaltspunkten für eine Annahme, dass die Anfechtungsgegner (Insolvenzverwalter und GeBeWe Transfergesellschaft mbH) berechtigt darauf vertrauen durften, dass der Kläger eine Anfechtung nicht (mehr) erklären werde (sog. Umstandsmoment).
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2002 - 5 Sa 1508/01

    Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Verwirkung

    Selbst derjenige, der seinen Vertragspartner bei Abschluss eines Arbeitsvertrages arglistig über das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Eigenschaften täuscht, ist nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gleichwohl berechtigt, sich hinsichtlich einer später erfolgten Anfechtung gemäß § 123 BGB auf das Rechtsinstitut der Verwirkung zu berufen (BAG, Urteil vom 13.04.2000 - 2 AZR 258/99 - n. v.).
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