Rechtsprechung
BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wichtiger Grund zur Rechtfertigung einer ausserordentlichen Kündigung einer Arzthelferin - Verordnung einer falschen Medikation durch eine Arzthelferin - Delegation ärztlicher Aufgaben an eine Arzthelferin - Verabreichung intramuskulärer Injektionen durch eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 09.06.1982 - 1 Ca 769/81
- LAG Baden-Württemberg, 07.02.1983 - 2 Sa 123/82
- BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 14.10.1965 - 2 AZR 466/64
Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Die falsche Medikation einer Arzthelferin, der ärztliche Aufgaben - unter der Verantwortung und Aufsicht des Arztes - delegiert sind, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (Vergleiche BAG Urteil vom 14.10.1965 2 AZR 466/64 = AP Nr. 27 zu § 66 BetrVG).Das Landesarbeitsgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, daß die falsche Medikation einer Arzthelferin, der ärztliche Aufgaben - unter der Verantwortung und Aufsicht des Arztes - delegiert sind, an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. Oktober 1965 - 2 AZR 466/64 - AP Nr. 27 zu § 66 BetrVG;… KR--Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 58, 68 und 331, jeweils m. w. N.).
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Ob ein auf falsche Medikation zurückzuführendes Fehlverhalten der Arzthelferin allerdings jeweils eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung zu rechtfertigen vermag, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung ab (BAG Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 9, 263; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - DB 1984, 2702). - BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75
Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei …
Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind und hierbei nicht gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist (BAG 2, 175, 182; 2, 214, 215; 9, 263, 265; 24, 401, 407; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB).
- BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71
Kündigung - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Zusätzlich zu dem Vorfall, der Anlaß für die fristlose Kündigung war, hat das Landesarbeitsgericht unter Berufung auf die Senatsrechtsprechung (BAG 24, 383; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 12. April 1956 - 2 AZR 247/54 - AP Nr. 11 zu § 626 BGB) die beiden vorhergehenden Vorgänge vom August 1981 und vom September/Oktober 1981 zutreffend mit in die Würdigung einbezogen. - BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54
Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober …
Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind und hierbei nicht gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist (BAG 2, 175, 182; 2, 214, 215; 9, 263, 265; 24, 401, 407; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB). - BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81
Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …
Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist gemäß § 238 Abs. 3 ZPO in der Fassung der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) unanfechtbar und für das Rechtsmittelgericht bindend (BVerfG, NJW 1980, 1095; BGH Beschluß vom 7. Oktober 1981, NJW 1982, 887, 888;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl., § 238 Anm. 2 D a;… Zöller/Stephan, ZPO, 13. Aufl., § 238 Anm. 3;… Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 238 Rz 11;… Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 238 Anm. 5 a;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 70 IV 2 c, S. 404). - BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58
Fristlose Kündigung von Dienstverträgen
Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Ob ein auf falsche Medikation zurückzuführendes Fehlverhalten der Arzthelferin allerdings jeweils eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung zu rechtfertigen vermag, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung ab (BAG Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 9, 263; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - DB 1984, 2702). - BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung …
Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Ob ein auf falsche Medikation zurückzuführendes Fehlverhalten der Arzthelferin allerdings jeweils eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung zu rechtfertigen vermag, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung ab (BAG Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 9, 263; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - DB 1984, 2702). - BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist gemäß § 238 Abs. 3 ZPO in der Fassung der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) unanfechtbar und für das Rechtsmittelgericht bindend (BVerfG, NJW 1980, 1095; BGH Beschluß vom 7. Oktober 1981, NJW 1982, 887, 888;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl., § 238 Anm. 2 D a;… Zöller/Stephan, ZPO, 13. Aufl., § 238 Anm. 3;… Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 238 Rz 11;… Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 238 Anm. 5 a;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 70 IV 2 c, S. 404). - BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55
Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund …
Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Ob ein auf falsche Medikation zurückzuführendes Fehlverhalten der Arzthelferin allerdings jeweils eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung zu rechtfertigen vermag, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung ab (BAG Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 9, 263; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - DB 1984, 2702). - BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74
Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der …
- BAG, 08.03.1956 - 2 AZR 622/54
Wichtiger Kündigungsgrund - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts - Gegenteil …
- BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54
Richter auf Lebenszeit - Grundsatz im GG - Richter auf Lebenszeit - …
- BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14
Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug
Soweit die Revision diese angreift und eine Verletzung des § 233 ZPO rügt, kann sie damit nicht gehört werden (BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 284/83 - zu I der Gründe) . - LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im Operationssaal
Deshalb kann auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung eines Arztes geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden (vgl. LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 - BAG 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 -). - LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05
Verlässt sich eine Assistenzärztin darauf, dass sie über ,,kritische" Befunde …
Auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung einer Krankenhausärztin kann geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden (im Anschluss an BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 - bzgl. Arzthelferin).Deshalb kann auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung eines Arztes geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden (vgl. BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 - zit. nach Juris, bzgl. Arzthelferin).
- LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters …
a)Geht es um eine Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung (…vgl. BAG 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - Rn. 15 ff., BAG 21.01.1990 - 2 AZR 665/98 - Rn. 17, zu unverschuldetem vertragswidrigen Verhalten, sowie BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, zu nicht vertragswidrigem Verhalten; ferner BAG 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 - Juris Rn. 16), ist vordringlich das Gewicht der inkriminierten Vertragsverletzung einzuschätzen. - LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis - Verletzung von …
Selbst ein einziger, auf Unachtsamkeit beruhender Fehler kann die Gesundheit des Patienten und den Ruf der Arztpraxis schmälern (BAG, Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 284/83 -, Randnummer 16, juris). - LAG Köln, 18.03.2010 - 7 Sa 1054/09
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei …
Nach Auffassung der Beklagten und Berufungsbeklagten sei die Tätigkeit einer OP-Schwester wie der Klägerin noch verantwortungsvoller als die einer Arzthelferin im Sinne der Entscheidung des BAG vom 31.01.1985, 2 AZR 284/83. - ArbG Gelsenkirchen, 05.10.2022 - 2 Ca 447/22
Außerordentliche/fristlose Kündigung eines Arztes wegen des Vorwurfs grober …
Ob ein auf falsche Medikation zurückzuführendes Fehlverhalten eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen vermag, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung ab (BAG, Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 284/83 -, juris). - LAG Nürnberg, 20.09.2013 - 8 Sa 123/13
Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung - Erforderlichkeit einer …
Bei besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten (z.B. Pilot, Arzt) kann allein das Risiko des Eintrittes eines hohen Schadens schon bei fahrlässigen Pflichtverletzungen eine fristlose Kündigung an sich rechtfertigen, wenn dadurch das Vertrauensverhältnis der Parteien berührt wurde (BAG vom 31.01.1985 - 2 AZR 284/83, zitiert nach juris;… ErfK/Müller-Glöge, a.a.O. § 626 BGB Rn. 128).