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   BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97   

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BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97 (https://dejure.org/1998,11566)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 2 AZR 401/97 (https://dejure.org/1998,11566)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 2 AZR 401/97 (https://dejure.org/1998,11566)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
    1. Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, bei zunächst ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats werde eine Wiederholung des Anhörungsverfahrens dann erforderlich, wenn sich inzwischen noch vor Ausspruch der Kündigung der Sachverhalt, auf den die Kündigung gestützt werden soll, wesentlich geändert habe (BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 1.April 1981 - 7 AZR 1003/78 - BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.), an der der Senat festhält, kann bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten die Anhörung des Betriebsrats auch schon vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei der Hauptfürsorgestelle erfolgen.

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
    1. Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, bei zunächst ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats werde eine Wiederholung des Anhörungsverfahrens dann erforderlich, wenn sich inzwischen noch vor Ausspruch der Kündigung der Sachverhalt, auf den die Kündigung gestützt werden soll, wesentlich geändert habe (BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 1.April 1981 - 7 AZR 1003/78 - BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG).

    Das Landesarbeitsgericht hat jedoch, wie die Revision mit Recht rügt, nicht ausreichend beachtet, daß es insoweit nach dem Grundsatz der subjektiven Determination der Anhörung auf diejenigen Umstände ankommt, die die Kündigung aus der Sicht des Arbeitgebers tragen (st. Rspr.; so im Grunde auch schon BAG Urteil vom 26. Mai 1977, aaO; vgl. ferner BAGE 59, 295 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 11.Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
    In welchen Fällen die Angabe des Kündigungstermins zu den notwendigen Mitteilungen i.S. von § 102 Abs. 1 BetrVG gehört, ist nicht abschließend geklärt (vgl. die Rechtsprechungs- und Literaturnachweise im Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 420/89 - AP Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe und bei KR-Etzel, 4.Aufl., § 102 BetrVG Rz 59).
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
    1. Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, bei zunächst ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats werde eine Wiederholung des Anhörungsverfahrens dann erforderlich, wenn sich inzwischen noch vor Ausspruch der Kündigung der Sachverhalt, auf den die Kündigung gestützt werden soll, wesentlich geändert habe (BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 1.April 1981 - 7 AZR 1003/78 - BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
    Die Angabe der Kündigungsfrist ist allerdings entbehrlich, wenn sie dem Betriebsrat bekannt ist (BAG, aaO, zu 2 b aa der Gründe, m.w.N.), etwa weil der zu einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung angehörte Betriebsrat die im Betrieb angewendeten tariflichen Kündigungsfristen kennt (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 3 b (3) der Gründe; KR-Etzel, aaO).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
    Allerdings gehört zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information des Betriebsrats auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und von diesem als für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsam erkannte Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen (BAG Urteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP Nr. 85 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
    Allerdings gehört zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information des Betriebsrats auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und von diesem als für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsam erkannte Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen (BAG Urteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP Nr. 85 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
    Das Landesarbeitsgericht hat jedoch, wie die Revision mit Recht rügt, nicht ausreichend beachtet, daß es insoweit nach dem Grundsatz der subjektiven Determination der Anhörung auf diejenigen Umstände ankommt, die die Kündigung aus der Sicht des Arbeitgebers tragen (st. Rspr.; so im Grunde auch schon BAG Urteil vom 26. Mai 1977, aaO; vgl. ferner BAGE 59, 295 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 11.Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
    Das Landesarbeitsgericht hat jedoch, wie die Revision mit Recht rügt, nicht ausreichend beachtet, daß es insoweit nach dem Grundsatz der subjektiven Determination der Anhörung auf diejenigen Umstände ankommt, die die Kündigung aus der Sicht des Arbeitgebers tragen (st. Rspr.; so im Grunde auch schon BAG Urteil vom 26. Mai 1977, aaO; vgl. ferner BAGE 59, 295 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 11.Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 7 Sa 92/96
    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
    Röder Beckerle Vorinstanzen: LAG Stuttgart, 22.04.1997, 7 Sa 92/96; ArbG Stuttgart 14.05.1996, 20 Ca 2416/95.
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten kann die Anhörung des Betriebsrats auch schon vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei der Hauptfürsorgestelle erfolgen (vgl. zuletzt BAG 11. März 1998 - 2 AZR 401/97 - RzK III 1 a Nr. 96).

    Dabei ist jedoch zu beachten, daß es insoweit nach dem Grundsatz der subjektiven Determination der Anhörung auf diejenigen Umstände ankommt, die die Kündigung aus der Sicht des Arbeitgebers tragen (BAG 11. Juni 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57; BAG 11. März 1998, aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14

    Betriebsratsanhörung mit danach neuem Sachverhalt - umfangreiche Stellungnahme

    Die Betriebsratsanhhörung ist zu wiederholen, wenn sich vor Ausspruch der Kündigung der dem Betriebsrat im ersten Anhörungsverfahren unterbreitete Sachverhalt in wesentlichen Punkten zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat (im Anschluss an BAG 20.01.2000 - 2 AZR 378/99, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97; 18.05.1994 - 2 AZR 626/93; 28.06.1984 - 2 AZR 217/83; 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78; 26.05.1977 - 2 AZR 201/76).

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Anhörungsverfahren zu wiederholen, wenn sich vor Ausspruch der Kündigung der dem Betriebsrat im ersten Anhörungsverfahren unterbreitete Sachverhalt in wesentlichen Punkten zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat (BAG 20.01.2000 - 2 AZR 378/99, juris Rn. 20, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97, juris Rn. 27; 18.05.1994 - 2 AZR 626/93, juris Rn. 34; 28.06.1984 - 2 AZR 217/83, juris Rn. 36, 38; 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78, juris Rn. 24; 26.05.1977 - 2 AZR 201/76, juris Rn. 17; LAG Baden-Württemberg 11.08.2006 - 2 Sa 10/06, juris Rn. 30; LAG Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05 - juris Rn. 36, 37; KR-Etzel § 102 BetrVG Rn. 80;GK-Raab 10. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 79 a.E.; Fitting 27. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 24; HaKo BetrVG Düwell-Braasch § 102 Rn. 31, 35).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Anhörung des Betriebsrats bereits vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens beim Integrationsamt nach §§ 85 ff. SGB IX erfolgen (vgl. 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31; 11. März 1998 - 2 AZR 401/97 - RzK IV 8a Nr. 45), zumal das Integrationsamt eine Stellungnahme des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung einholt (§ 87 Abs. 2 SGB IX) und der Betriebsratsvorsitzenden aufgrund ihrer Teilnahme am Einigungsgespräch vom 27. Januar 2005 jedenfalls das Vorbringen der Beklagten zur Begründung ihres Zustimmungsantrags im Wesentlichen bekannt war.
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Verfolgt der Arbeitgeber nach bereits abgeschlossener Anhörung seine ursprünglich gefasste Kündigungsabsicht weiter und hat sich der Sachverhalt nicht geändert, so muss der Arbeitgeber nach der Erteilung der Zustimmung den Betriebsrat nicht erneut anhören (Senat 11. März 1998 - 2 AZR 401/97 - zu II 2 der Gründe; 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - zu B II 2 a der Gründe, AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31; BAG 1. April 1981 - 7 AZR 1003/78 - zu II 1 der Gründe, BAGE 35, 190).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten bei der Hauptfürsorgestelle vor, während oder erst nach der Betriebsrats- bzw. Personalratsbeteiligung zu stellen (Senat 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31, zu B II 2 a der Gründe; 11. März 1998 - 2 AZR 401/97 - RzK IV 8 a Nr. 45).
  • LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1020/08

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in der

    Der Arbeitgeber braucht mit der Einleitung des Anhörungsverfahrens gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG nicht bis zum Vorliegen der behördlichen Zustimmung zu warten, sondern kann den Betriebsrat auch mit der Maßgabe anhören, dass die Kündigung alsbald nach der Erteilung der Zustimmung zum nächstmöglichen Kündigungstermin ausgesprochen wird (BAG vom 11.03.1998 - 2 AZR 401/97; BAG vom 18.05.1994 - 2 AZR 626/93, BB 1994, 1857; KR-Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rdnr. 60).
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