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   BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 497/85   

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https://dejure.org/1986,21480
BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 497/85 (https://dejure.org/1986,21480)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1986 - 2 AZR 497/85 (https://dejure.org/1986,21480)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1986 - 2 AZR 497/85 (https://dejure.org/1986,21480)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 497/85
    Nach allgemeiner Auffassung hängt die Wirksamkeit tariflicher Normen aber nicht von der Auslegung im Betrieb ab (Wiedemann/Stumpf, aaO, § 8 Rz 1 m.w.N.; Hagemeyer/Kempen/Zachert/ Zilius, TVG, § 8 Rz 2 ; BAG Urteil vom 6. Juli 1972 - 5 AZR 100/72 - AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969).

    § 8 TVG ist auch kein Schutzgesetz i.S. von § 823 Abs. 2 BGB (BAG Ur teil vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT und BAG Urteil vom 6. Juli 1972 - 5 AZR 100/72 - AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 8 Rz 2 m.w.N.; Hagemeyer/ Kempen/Zachert/Zilius, aaO, § 8 Rz 3).

  • BGH, 29.04.1966 - V ZR 147/63

    Wasserlaufverunreinigung

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 497/85
    Wenn das Bundesarbeitsgericht diese Auffassung auch nicht näher begründet hat, so ist ihr dennoch zuzustimmen: Ob nämlich eine Rechtsnorm den Schutz eines anderen bezweckt, bestimmt sich nicht nach der Wirkung des Gesetzes, sondern danach, ob dessen Inhalt nach dem Willen des Gesetzgebers in Form eines bestehenden Gebotes oder Verbotes, zumindest neben anderen Zwecken, auch einem gezielten Individualzweck dient und gegen eine näher bestimmte Art der Schädigung eines im Gesetz festgelegten Rechtsgutes oder Individualinteresses gerichtet ist, wobei die Schaffung eines individuellen Schadenersatzanspruches erkennbar vom Gesetzgeber er strebt sein muß (BGHZ 46, 17, 23; MünchKomm-Mertens, § 823 BGB Rz 140 m .w .N .).
  • BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 497/85
    Im Z w e i f e l bezieht sich die Bezugnahme auf den e i n s c h l ä g i g e n T a r i f v e r t r a g (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 3 Rz 95; vgl. dazu auch BAG Urteil vom 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 497/85
    § 8 TVG ist auch kein Schutzgesetz i.S. von § 823 Abs. 2 BGB (BAG Ur teil vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT und BAG Urteil vom 6. Juli 1972 - 5 AZR 100/72 - AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 8 Rz 2 m.w.N.; Hagemeyer/ Kempen/Zachert/Zilius, aaO, § 8 Rz 3).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 991/11

    Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von

    In diesem Fall wird eine aufgrund der zunächst erteilten Zustimmung ausgesprochene Kündigung rückwirkend unwirksam (BAG 15. Mai 1986 - 2 AZR 497/85 - zu B II 3 b der Gründe) .
  • LAG Köln, 21.07.2011 - 7 Sa 1155/09

    Schwebend unwirksame Kündigungserklärung nach Aufhebung des Zustimmungsbescheids

    Dasselbe gilt dann, wenn das Integrationsamt zwar zunächst die erforderliche Zustimmung erteilt hat, diese sich aber in einem nachfolgenden Verwaltungsgerichtsverfahren als rechtswidrig erweist (BAG vom 15.05.1986, 2 AZR 497/85).
  • LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1695/06

    Keine Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick auf eine noch nicht rechtshängige

    Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmung ändert daran nichts, auch wenn sie bis zu ihrer Rechtskraft schwebend unwirksam ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.05.1986 - 2 AZR 497/85 - n.v.).
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