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   BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 559/86   

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https://dejure.org/1987,3210
BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 559/86 (https://dejure.org/1987,3210)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1987 - 2 AZR 559/86 (https://dejure.org/1987,3210)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1987 - 2 AZR 559/86 (https://dejure.org/1987,3210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Unternehmerentscheidung daraufhin, ob sie unsachlich, unvernünftig oder willkürlich erfolgt ist - Unvermeidbarkeit einer Kündigung im Interesse des Betriebes - Dringlichkeit von betrieblichen Erfordernissen für eine Kündigung aus innerbetrieblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 559/86
    Diese weitere Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Kündigung die notwendige Folge der betrieblichen Erfordernisse ist (Bestätigung BAG Urteil vom 30.04.1987 2 AZR 184/86 = NZA 1987, 776).

    Das Landesarbeitsgericht ist von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat für den Prüfungsmaßstab des Gerichts bei einer betriebsbedingten Kündigung insbesondere in den Urteilen vom 7. Dezember 1978 und 24. Oktober 1979 (BAG 31, 158 und 32, 150 = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) aufgestellt und in dem Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - (AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) zusammenfassend dargelegt und in dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und in der Fachpresse bestimmten Urteil vom 30. April 1987 (- 2 AZR 184/86 -) noch ein mal bestätigt hat.

    Soweit das Landesarbeitsgericht einen Widerspruch zu der von ihm zitierten Entscheidung des Siebten Senats gesehen hat, ist diese Divergenz bereinigt (vgl. Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 -).

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 559/86
    In dem Urteil vom 24. Oktober 1979 (BAG 32, 150 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) hat der Senat diese Grundsätze bestätigt und insbesondere noch näher dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine durch innerbetriebliche oder außerbetriebliche Umstände veranlaßte unternehmerische Entscheidung als offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich anzusehen und eine Kündigung aufgrund einer Interessenabwägung sozial ungerechtfertigt sein kann (vgl. dazu Hillebrecht, ZIP 1985, 257, 258).
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 559/86
    Das Landesarbeitsgericht ist von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat für den Prüfungsmaßstab des Gerichts bei einer betriebsbedingten Kündigung insbesondere in den Urteilen vom 7. Dezember 1978 und 24. Oktober 1979 (BAG 31, 158 und 32, 150 = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) aufgestellt und in dem Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - (AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) zusammenfassend dargelegt und in dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und in der Fachpresse bestimmten Urteil vom 30. April 1987 (- 2 AZR 184/86 -) noch ein mal bestätigt hat.
  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur

    Auszug aus BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 559/86
    Der Siebte Senat hat in dem Urteil vom 16. Januar 1987 (- 7 AZR 495/85 -) unter Hinweis auf die vorstehend zitierten Urteile des erkennenden Senats ausgeführt, wenn eine ordentliche Kündigung an sich betriebsbedingt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG sei, dann könne sich die stets gebotene Interessenabwägung nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken; eine zumeist nur vorübergehende Weiterbeschäftigung sei dem Arbeitgeber etwa dann zuzumuten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig sei.
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