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   BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92   

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BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92 (https://dejure.org/1993,27253)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1993 - 2 AZR 598/92 (https://dejure.org/1993,27253)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 (https://dejure.org/1993,27253)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. für die lang anhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe; für dauernde Leistungsunfähigkeit Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP, aaO) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen Krankheit ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

    Dann aber kämen die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze einer Kündigung wegen langanhaltender Erkrankung (vgl. etwa BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7, aaO) oder eventuell auch wegen Ungewißheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (Senatsurteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) in Betracht.

    Die in jedem Einzelfall (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 240/81 - BAGE 40, 361 = AP Nr. 7, aaO) vorzunehmende Interessenabwägung als dritte Voraussetzung für eine Kündigung wegen wiederholter Erkrankungen des Arbeitnehmers kann der Senat als Revisionsgericht ebenfalls nicht selbst vornehmen.

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    a) Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil personenbedingte Gründe vorliegen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe).

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. für die lang anhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe; für dauernde Leistungsunfähigkeit Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP, aaO) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen Krankheit ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Die Beklagte hatte damit zunächst ihre Darlegungslast erfüllt (so Senatsurteile vom 10. März 1977 - 2 AZR 79/76 - BAGE 20, 49 = AP Nr. 4, aaO und vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Der Senat hat bisher zur Ausfüllung des Begriffs "häufige Kurzerkrankungen" nicht durchweg auf Erkrankungen während eines Zeitraums von mehreren Jahren abgestellt, obwohl dies für diesen Kündigungstyp zu repräsentativeren Aussagen führt und bei einem längerem Zeitraum von etwa 2 bis 3 Jahren eine sicherere Gesundheitsprognose zuläßt (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129 = AP Nr. 10, aaO und vom 15. Februar 1984 - 2 AZR 513/82 - BAGE 45, 146 = AP Nr. 14, aaO).
  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Der Senat hat bisher zur Ausfüllung des Begriffs "häufige Kurzerkrankungen" nicht durchweg auf Erkrankungen während eines Zeitraums von mehreren Jahren abgestellt, obwohl dies für diesen Kündigungstyp zu repräsentativeren Aussagen führt und bei einem längerem Zeitraum von etwa 2 bis 3 Jahren eine sicherere Gesundheitsprognose zuläßt (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129 = AP Nr. 10, aaO und vom 15. Februar 1984 - 2 AZR 513/82 - BAGE 45, 146 = AP Nr. 14, aaO).
  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 513/82

    Tarifvertrag - Auszubildende - Ausbildungsende - Übernahme

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Der Senat hat bisher zur Ausfüllung des Begriffs "häufige Kurzerkrankungen" nicht durchweg auf Erkrankungen während eines Zeitraums von mehreren Jahren abgestellt, obwohl dies für diesen Kündigungstyp zu repräsentativeren Aussagen führt und bei einem längerem Zeitraum von etwa 2 bis 3 Jahren eine sicherere Gesundheitsprognose zuläßt (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129 = AP Nr. 10, aaO und vom 15. Februar 1984 - 2 AZR 513/82 - BAGE 45, 146 = AP Nr. 14, aaO).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. für die lang anhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe; für dauernde Leistungsunfähigkeit Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP, aaO) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen Krankheit ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Dann aber kämen die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze einer Kündigung wegen langanhaltender Erkrankung (vgl. etwa BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7, aaO) oder eventuell auch wegen Ungewißheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (Senatsurteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) in Betracht.
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Die Beklagte hatte damit zunächst ihre Darlegungslast erfüllt (so Senatsurteile vom 10. März 1977 - 2 AZR 79/76 - BAGE 20, 49 = AP Nr. 4, aaO und vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92

    Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Mit gleichlautenden Darlegungen der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm hat sich der Senat bereits im Urteil vom 23. September 1992 (2 AZR 63/92 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 37) auseinandergesetzt, worauf verwiesen wird.
  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 240/81
  • BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Ein Erfahrungssatz des Inhalts, bei langanhaltenden Krankheiten sei für die Zukunft mit ungewisser Fortdauer der Krankheit zu rechnen, besteht nicht (BAG 25. November 1982 aaO; 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 - nv.).
  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten

    So der Sprachgebrauch in BAG 19.5.1993 - 2 AZR 598/92 - EEK II/217 (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19 am Ende].
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist der regelmäßig dreijährige Referenzzeitraum nicht starr, sondern es sind aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls kürzere, hinreichend prognosefähige Fehlzeitenräume zuzulassen (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 6/18-, juris Rn. 36; BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, juris Rn. 24; vgl. BAG 19.05.1993 - 2 AZR 598/92 - zu einer krankheitsbedingten Kündigung eines 15 Monate dauernden Arbeitsverhältnisses; Kiel, in MünchHb ArbR 5. Aufl. 2021, § 113 Rn. 13).
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    Es ist hier namentlich die mittlere Konstellation (BAG: "Kündigungstyp" 164So der Sprachgebrauch in BAG 19.5.1993 - 2 AZR 598/92 - EEK II/217 (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19 am Ende].So der Sprachgebrauch in BAG 19.5.1993 - 2 AZR 598/92 - EEK II/217 (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19 am Ende].) jetzt sogenannter "Langzeiterkrankung" 165So etwa BAG 29.4.1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271 = AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 36 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 46 = NZA 1999, 979 = BB 2000, 49 [Leitsatz 1.]: "Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist aus Anlass einer Langzeiterkrankung erst dann sozial gerechtfertigt (§ 1 Abs. 2 KSchG), wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt ... [usw.]".So etwa BAG 29.4.1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271 = AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 36 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 46 = NZA 1999, 979 = BB 2000, 49 [Leitsatz 1.]: "Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist aus Anlass einer Langzeiterkrankung erst dann sozial gerechtfertigt (§ 1 Abs. 2 KSchG), wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt ... [usw.]"., die der Beklagten zur rechtlichen Absicherung ihres Trennungswillens (wohl) vorrangig vorschwebt.

    164) So der Sprachgebrauch in BAG 19.5.1993 - 2 AZR 598/92 - EEK II/217 (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19 am Ende].

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02

    Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit

    aa) Dies gilt vor allem in den Fällen einer krankheitsbedingten dauernden Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39; 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 - 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5).
  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

    Es ist hier neben dem erklärten Versuch der Beklagten (s. oben, S. 8 [V.1.]), die häufigen Fehlzeiten der Klägerin zu einem Gesamterkrankungsgeschehen zu verschmelzen, namentlich diese Konstellation ( BAG : "Kündigungstyp" 98 So der Sprachgebrauch in BAG 19.5.1993 - 2 AZR 598/92 - EEK II/217 (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19 am Ende].

    So der Sprachgebrauch in BAG 19.5.1993 - 2 AZR 598/92 - EEK II/217 (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19 am Ende].

    98) So der Sprachgebrauch in BAG 19.5.1993 - 2 AZR 598/92 - EEK II/217 (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19 am Ende].

  • LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12

    Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe

    Abgesehen von dem Sonderfall wiederholter Erkrankungen in der ersten Phase des Arbeitsverhältnisses, indem es ausnahmsweise einen Zeitraum von immerhin 15 Monaten als ausreichend prognosefähig angesehen hat, hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die tatsächliche Entwicklung innerhalb jedenfalls eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren als erforderlich angesehen, um daraus tragfähige Schlüsse für die Zukunft ableiten zu können ( vgl. BAG, 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 - [...]; BAG, 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969; BAG, 15. Februar 1984 - 2 AZR 513/82 - [...] ).
  • LAG Düsseldorf, 14.05.2008 - 12 Sa 256/08

    Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer

    Der Streitfall erfordert keine Festlegung der Erörterung, wann die Teilhabestörung "von langer Dauer" (vgl. zur Maßgeblichkeit der Prognose BSG, Urteil vom 12.04.2000, B 9 SB 3/99 R, SozR 3-3870 § 3 Nr. 9; zur kündigungsschutzrechtlichen Unterscheidung zwischen Kurzerkrankung und Langzeiterkrankung: BAG, Urteil vom 19.05.1993, 2 AZR 598/92, EEK II/217 Langzeiterkrankung).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2020 - 26 Sa 1200/19

    Darlegungslast bei krankheitsbedingter Kündigung - negative Gesundheitsprognose

    c) Alsdann wäre es Sache der Beklagten gewesen, den Beweis - regelmäßig durch Sachverständigengutachten - für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (vgl. BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92, Rn. 21).
  • ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    Hierzu ist anerkannt, dass solche Rückschau - jedenfalls beim hier interessierenden "Kündigungstyp" 37So der Sprachgebrauch in BAG 19.5.1993 - 2 AZR 598/92 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19 am Ende].So der Sprachgebrauch in BAG 19.5.1993 - 2 AZR 598/92 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19 am Ende].häufiger Kurzerkrankungen - zeitlich weit genug ausgreifen muss, um der gesuchten Prognose einen zeitlich hinreichend repräsentativen Unterbau zu verschaffen 38So bereits ArbG Berlin 27.5.2005 - 28 Ca 8174/05 - n.v. [2 b.].So bereits ArbG Berlin 27.5.2005 - 28 Ca 8174/05 - n.v. [2 b.].

    37) So der Sprachgebrauch in BAG 19.5.1993 - 2 AZR 598/92 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19 am Ende].

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 26 Sa 1437/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Schwerbehinderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12

    Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht

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