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   BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 71/88   

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https://dejure.org/1988,24529
BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 71/88 (https://dejure.org/1988,24529)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1988 - 2 AZR 71/88 (https://dejure.org/1988,24529)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 2 AZR 71/88 (https://dejure.org/1988,24529)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04

    Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung

    Im Fall der Wiedereinstellung eines Arbeitnehmers ist die Anrechnung seiner in demselben Unternehmen verbrachten Vordienstzeiten unbedenklich (vgl. BAG, Urteil vom 30.06.1988, 2 AZR 71/88, n.v., Urteil vom 10.05.1989, 7 AZR 450/88, AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, Löwisch/Spinner, § 1 Rz. 367).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 425/89

    Wartezeit nach § 1 KSchG - Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse

    Insofern sei der vorliegende Tarifvertrag anders als der MTV für das Bewachungsgewerbe in Rheinland-Pfalz und im Saarland auszulegen, womit sich das BAG-Urteil vom 30. Juni 1988 - 2 AZR 71/88 - befasse.
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 426/89

    Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse - Anwendbarkeit des

    Insofern sei der vorliegende Tarifvertrag anders als der MTV für das Bewachungsgewerbe in Rheinland-Pfalz und im Saarland auszulegen, womit sich das BAG-Urteil vom 30. Juni 1988 - 2 AZR 71/88 - befasse.
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 427/89

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Anwendbarkeit des

    Insofern sei der vorliegende Tarifvertrag anders als der MTV für das Bewachungsgewerbe in Rheinland-Pfalz und im Saarland auszulegen, womit sich das BAG-Urteil vom 30. Juni 1988 - 2 AZR 71/88 - befasse.
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 424/89

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Anwendbarkeit des

    Insofern sei der vorliegende Tarifvertrag anders als der MTV für das Bewachungsgewerbe in Rheinland-Pfalz und im Saarland auszulegen, womit sich das BAG-Urteil vom 30. Juni 1988 - 2 AZR 71/88 - befasse.
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