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   BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79   

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https://dejure.org/1982,16128
BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79 (https://dejure.org/1982,16128)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1982 - 2 AZR 950/79 (https://dejure.org/1982,16128)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1982 - 2 AZR 950/79 (https://dejure.org/1982,16128)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79
    aa) Bei Störungen im Leistungsbereich des Arbeitsverhältnisses ist regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung notwendig (vgl. etwa BAG vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Ver haltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79
    Dagegen bedarf es bei Pflichtverletzungen, die sich allein im Vertrauensbereich des Arbeitsverhältnisses aus wirken, grundsätzlich keiner Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung {vgl. BAG 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat).
  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79
    a) Bei einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung ist anerkannt (vgl. etwa BAG vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), daß die Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf einem anderen schlechteren Arbeitsplatz weiter zu beschäftigen, seitens des Arbeitgebers nur dann zu beachten ist, wenn sich der Arbeitnehmer hierzu zumindest und unmittelbar im Anschluß an die Kündigung bereit erklärt.
  • BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56

    Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer - Druck familiärer Verhältnisse - Verlegen

    Auszug aus BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79
    1. Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist vom Revisionsgericht nur nachzuprüfen, ob der Rechts begriff selbst verkannt worden ist oder bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 Abs. 2 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, alle wesentlichen Umstände beachtet worden sind (vgl. beispielsweise BAG vom 20. Oktober 1959 - 3 AZR 279/56 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 19.12.1958 - 2 AZR 390/58

    Uneigentliche Eventualantragstellung - Wichtiger Grund - Besondere

    Auszug aus BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79
    Was hierbei das Verhalten der Klägerin gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten, insbesondere den Inhalt ihrer Schreiben vom 30. Dezember 1977 und 31. Januar 1977 anbelangt, ist davon auszugehen, daß Beleidigungen des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Gesamt umstände des jeweiligen Einzelfalles - beispielsweise betrieblicher Umgangston, Gesprächssituation, Bildungsgrad und psychischer Zustand des Arbeitnehmers - zur ordentlichen Kündigung berechtigen können (vgl. etwa BAG vom 19. Dezember 1958 - 2 AZR 390/58 - AP Nr. 1 zu § 133 b GewO und KR-Becker, § 1 KSchG Rz 265), weiterhin, daß Beleidigungen anderer Mitarbeiter einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar stellen können, wenn hierdurch zugleich der Betriebsfrieden gestört, d. h. hierdurch das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmer untereinander und mit dem Arbeitgeber erschüttert oder erheblich beeinträchtigt wird und hier durch nachteilige betriebliche Einwirkungen auftreten (vgl. dazu KR-Becker, § 1 KSchG Rz 266 und 268).
  • LAG München, 29.11.2005 - 8 Sa 803/05

    Kündigungsschutzklage

    Auch Beleidigungen anderer Mitarbeiter können einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn hierdurch zugleich der Betriebsfrieden gestört, d. h. das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmer untereinander und mit der Arbeitgeberin erschüttert oder erheblich beeinträchtigt wird und hierdurch nachteilige betriebliche Einwirkungen auftreten (BAG vom 22. April 1982 - 2 AZR 950/79 - n. a. v.).
  • LAG Hessen, 09.12.1985 - 10 Sa 1001/85

    Fristlose Kündigung wegen groben Missbrauchs einer Sozialvergünstigung

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  • LAG Hessen, 28.01.1987 - 10 Sa 629/86

    Klage eines Arbeitnehmers gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene ordentliche

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