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   VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282   

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VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282 (https://dejure.org/2003,64964)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2003 - 2 B 00.3282 (https://dejure.org/2003,64964)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 2 B 00.3282 (https://dejure.org/2003,64964)
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Wird zitiert von ... (30)

  • VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73

    Freisitzfläche für Gaststätte, Biergarten, Mischgebiet, Blockrandbebauung,

    Wegen der dadurch neu aufgeworfenen Fragen des Immissionsschutzes entfällt die Genehmigungspflicht auch nicht nach Art. 63 Abs. 4 Nr. 1 BayBO, wonach die Nutzungsänderung von Gebäuden und Räumen, die nicht im Außenbereich liegen, keiner Genehmigung bedarf, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen (vgl. BayVGH vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282; Lechner in Simmon/Busse, BayBO, RdNr. 921 zu Art. 63).

    Ob die Freisitzfläche daneben allein aufgrund der insoweit geänderten Zweckbestimmung des Hofgrundstücks eine fiktive bauliche Anlage im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BayBO darstellt, kann offen bleiben (vgl. dazu BayVGH vom 31.7.2003 a.a.O.; vom 6.11.1992 Az. 2 B 91.2334).

    Obwohl nach deren Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Freiluftgaststätten ausdrücklich von der Anwendung ausgenommen sein sollen, hält der Verwaltungsgerichtshof - insbesondere was die vorgesehenen Immissionsrichtwerte betrifft (Nr. 6 TA Lärm) - eine Heranziehung dieser Verwaltungsvorschrift als Anhaltspunkt für die Beurteilung dieser Art von Gaststättenlärm für sinnvoll (vgl. BayVGH vom 5.4.2005 Az. 25 ZB 00.1208; vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282; vom 21.4.2004 Az. 20 B 02.2396).

  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Die TA Lärm gilt zwar nach ihrem Anwendungsbereich gemäß Nr. 1 Satz 2 Buchst. b nicht für Freiluftgaststätten, sie ist jedoch auch für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen ausgehend von Außenbewirtungsflächen oder Freischankflächen im Einzelfall als Orientierungshilfe geeignet (vgl. z. B. BayVGH vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 14 B 08.1267

    Erforderliche Lärmschutzregelung in der Baugenehmigung hinsichtlich seltener

    Die TA Lärm gilt zwar nach ihrem Anwendungsbereich gemäß Nr. 1 Satz 2 Buchst. b nicht für Freiluftgaststätten, sie ist jedoch auch für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen ausgehend von Außenbewirtungsflächen oder Freischankflächen im Einzelfall als Orientierungshilfe geeignet (vgl. z. B. BayVGH vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282 m.w.N.).
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