Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 106.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,15507
BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 106.96 (https://dejure.org/1997,15507)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1997 - 2 B 106.96 (https://dejure.org/1997,15507)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1997 - 2 B 106.96 (https://dejure.org/1997,15507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,15507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ernennung von Beamten durch den öffentlich-rechtlichen Dienstherren unter Berücksichtigung von Sachverhalten die zehn oder mehr als zwanzig Jahre zurückliegen - Beurteilung der Loyalität eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 106.96
    Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 51, 188 [BVerfG 08.05.1979 - 2 BvR 782/78]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 106.96
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 106.96
    Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 51, 188 [BVerfG 08.05.1979 - 2 BvR 782/78]).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 106.96
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 106.96
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 106.96
    Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 51, 188 [BVerfG 08.05.1979 - 2 BvR 782/78]).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 106.96
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 106.96
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht