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   BVerwG, 20.10.1995 - 2 B 115.95   

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https://dejure.org/1995,2461
BVerwG, 20.10.1995 - 2 B 115.95 (https://dejure.org/1995,2461)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1995 - 2 B 115.95 (https://dejure.org/1995,2461)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1995 - 2 B 115.95 (https://dejure.org/1995,2461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichbehandlung - Beamtenverhältnis - Probe - Einstellung - Urlaub zur Kinderbetreuung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschlechtliche Diskriminierung? - Frau will Beamtin werden und verlangt zugleich Urlaub für Kinderbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 474
  • NVwZ 1996, 474 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 612 (Ls.)
  • DVBl 1996, 513
  • DÖV 1996, 258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1995 - 2 B 115.95
    (§ 6 Abs. 2 S. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 3 LBG; § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 6 Abs. 1 BRRG; vgl. dazu auch BVerwGE 92, 147 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1995 - 2 B 115.95
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • OVG Bremen, 02.03.1982 - 1 BA 70/81
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1995 - 2 B 115.95
    Es bedarf keiner Erörterung, ob überhaupt als Benachteiligung in Betracht kommt, wenn grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, von denen alsbald die entsprechende Dienstleistung erwartet werden kann (vgl. hierzu auch OVG Bremen, Urteil vom 2. März 1982 - 1 BA 70/81 - [NVwZ 1982, 565]).
  • VG Schleswig, 19.02.2018 - 12 B 39/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Hingegen bedeutet die Ablehnung der Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers, der nach der Einstellung wegen einer angestrebten Beurlaubung nicht alsbald den Dienst antreten kann, keine unzulässige Benachteiligung, da Zweck der Berufung in das Beamtenverhältnis die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1995, Az: 2 B 115/95).

    Der dabei in Bezug genommene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Oktober 1995 - 2 B 115/95 -, juris Rn. 5) führt diesbezüglich zu einer Beamtin auf Probe, die nach der Einstellung nicht Dienst leisten, sondern Urlaub zur Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollte, auf Grundlage der ehemaligen beamtenrechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen aus, dass es keiner Erörterung bedürfe, ob überhaupt als Benachteiligung in Betracht kommt, wenn grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, von denen alsbald die entsprechende Dienstleistung erwartet werden kann.

  • VG Trier, 12.11.2019 - 7 L 4202/19

    Übertragung eines Dienstpostens - Abgrenzung zum Beförderungsstreit

    Zum anderen wäre eine mittelbare geschlechterspezifische Benachteiligung - sofern man diese mit Blick darauf, dass häufig weibliche Beamtinnen Elternzeit in Anspruch nehmen, dennoch annähme - aufgrund des berechtigten besonderen Interesses am zeitnahen Antritt des Dienstes zur Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben des Bezirksrevisors aus sachlichen Gründen, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben, gerechtfertigt (vgl. zur Einstellung eines Beamten auf Probe: BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1995 - 2 B 115.95 -, Rn. 5, juris; vgl. zu § 25 BBG: BT-Drucks. 16/7076, S. 106; vgl. zum Ausschluss eines in Elternzeit befindlichen Bewerbers aus einem Beförderungsverfahren: Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 12 B 39/17 -, Rn. 21 ff., juris).
  • OVG Sachsen, 20.02.2004 - 2 B 192/03

    Zuständigkeit, Ernennung, Beamter, hoheitsrechtliche Aufgaben, Chefarzt,

    Denn die Berufung in das Beamtenverhältnis bezweckt die Schaffung der personellen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erfüllung der in § 5 Abs. 1 SächsBG genannten Aufgaben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.1995 - 2 B 115.95 -, ZBR 1996, 20 [21]; Woydera/Summer/Zängel, aaO, § 12 Anm. 2c und Summer, in: Fürst, GKÖD, Band I, K § 5 RdNr. 19).
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