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   BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96   

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https://dejure.org/1997,4455
BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96 (https://dejure.org/1997,4455)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1997 - 2 B 127.96 (https://dejure.org/1997,4455)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1997 - 2 B 127.96 (https://dejure.org/1997,4455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt einer Verletzung - Volle Beweislast für das Vorliegen eines Dienstunfalls - Risikoverwirklichung einer Verletzung bei der Ausübung eines polizeilichen Dienstes - Zulassung einer Revision bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96
    sowie die allenfalls sinngemäß der Beschwerdebegründung zu entnehmende Frage der Beweislast bei einem offenen Beweisergebnis zur Frage altersbedingter Veränderungen der Achillessehne sind, soweit hiermit entscheidungserhebliche Grundsatzfragen angesprochen sind, bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - , jeweils m.w.N.) geklärt.

    Der auch in diesem Bereich anwendbare Beweis des ersten Anscheins kommt bei typischen Geschehensabläufen in Betracht, und zwar in Fällen, in denen ein gewisser Tatbestand nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und infolgedessen wegen des typischen Charakters des Geschehens die konkreten Umstände des Einzelfalls für die tatsächliche Beurteilung ohne Bedeutung sind (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - m.w.N.).

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96
    sowie die allenfalls sinngemäß der Beschwerdebegründung zu entnehmende Frage der Beweislast bei einem offenen Beweisergebnis zur Frage altersbedingter Veränderungen der Achillessehne sind, soweit hiermit entscheidungserhebliche Grundsatzfragen angesprochen sind, bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - , jeweils m.w.N.) geklärt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. unter anderem Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. unter anderem Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. unter anderem Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1994 - 4 S 2339/93

    Beamtenrecht: Dienstunfall - Riß der Achillessehne im Dienstsport - Vorschädigung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96
    Das Berufungsgericht gehe abweichend von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Oktober 1994 - VGH 4 S 2339/93 - davon aus, "daß auch dann, wenn bei dem Kläger am 7. Januar 1993 nur altersbedingte Veränderungen der Achillessehne vorlagen, der Unfall beim Dienstsport trotzdem nicht überwiegende Ursache des Achillessehnenrisses gewesen sein" könne.
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    In diesem Rahmen können dem Beamten auch allgemein anerkannte Beweiserleichterungen wie der Beweis des ersten Anscheins oder eine Umkehr der Beweislast zugute kommen, wenn die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen gegeben sind (Beschluss vom 11. März 1997 - BVerwG 2 B 127.96 - juris).
  • VG Augsburg, 21.10.2021 - Au 2 K 20.2494

    Klage eines Polizeibeamten auf Anerkennung einer Corona-Infektion als

    In diesem Rahmen können dem Beamten auch allgemein anerkannte Beweiserleichterungen wie der Beweis des ersten Anscheins oder eine Umkehr der Beweislast zugutekommen, wenn die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen gegeben sind (BVerwG, B. v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris).

    Der Beweis des ersten Anscheins kommt bei typischen Geschehensabläufen in Betracht in Fällen, in denen ein gewisser Tatbestand nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und infolgedessen wegen des typischen Charakters des Geschehens die konkreten Umstände des konkreten Einzelfalles für die tatsächliche Beurteilung ohne Bedeutung sind (BVerwG, B.v. 11.3.1997 - 2 B 127/96 - juris Rn. 5).

  • VG Düsseldorf, 12.12.2022 - 23 K 8281/21

    Klagen auf Anerkennung von Covid-19-Erkrankungen als Dienstunfälle erfolglos

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1997 - 2 B 127/96 -, juris Rn. 5 und Urteil vom 22. Oktober 1981 - 2 C 17/81 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2017 - 1 A 2597/16 -, juris Rn. 14 f. m.w.N.
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