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   BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92   

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https://dejure.org/1992,7504
BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92 (https://dejure.org/1992,7504)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1992 - 2 B 129.92 (https://dejure.org/1992,7504)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 2 B 129.92 (https://dejure.org/1992,7504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldatengesetz - Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand - Auffangstreitwert bei Untersagung einer Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 389
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92
    Der Schutzzweck des § 20 a SG, der durch das Sechste Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 21. Februar 1985 (BGBl. I S. 371) in das Soldatengesetz eingefügt worden ist, besteht, wie der seinerzeit für das Soldatenrecht zuständige 6. Senat im Urteil vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - (BVerwGE 84, 194) ausgeführt hat, zum einen darin, die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften zu wahren, und zum anderen zu verhindern, daß das "Amtswissen" der früheren Soldaten bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes mißbräuchlich "für private Zwecke zum Schaden des Dienstherrn genutzt" wird (BVerwGE 84, 194 ).

    Die Regelung des § 20 a SG begegnet verfassungsrechtlich, insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG, keinen durchgreifenden Bedenken (BVerwGE 84, 194 ; Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92
    Die Regelung des § 20 a SG begegnet verfassungsrechtlich, insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG, keinen durchgreifenden Bedenken (BVerwGE 84, 194 ; Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08

    Untersagung der Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluss vom 29. Juli 1992 - 2 B 129.92 -, DVBl 1993, 389) ist der Wert des Streitgegenstandes in Fällen der vorliegenden Art mit dem Auffangstreitwert festzusetzen.
  • VG Würzburg, 08.04.2008 - W 1 K 07.701

    Soldat im Ruhestand; nachdienstliche Tätigkeit; Untersagung; Besorgnis der

    Nach diesem Schutzzweck gilt die Vorschrift unabhängig davon, in welchem Alter und aus welchem Grund der Berufssoldat in den Ruhestand tritt (vgl. BVerwG v. 29.07.1992 Az. 2 B 129/92 - juris).
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