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   BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 135.86   

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https://dejure.org/1987,5298
BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 135.86 (https://dejure.org/1987,5298)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1987 - 2 B 135.86 (https://dejure.org/1987,5298)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1987 - 2 B 135.86 (https://dejure.org/1987,5298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sicherheitsüberprüfung - Beschränkte verwaltungsgerichtliche Überprüfung - Sicherheitsempfindlicher Bereich - Dienstliche Verwendung des Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 135.86
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 135.86
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 6.96

    Entzug des Tarnkennzeichens.

    In diesem Zusammenhang sind die von der Beklagten in ihren Richtlinien niedergelegten Grundsätze zu beachten (vgl. auch Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 135.86 - ).
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