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OVG Berlin, 18.05.1984 - 2 B 151.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 18.05.1984 - 2 B 151.83
- BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 240.84
Papierfundstellen
- BauR 1985, 434
Wird zitiert von ... (4)
- VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17
Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner …
Festsetzungen zur Bebauungstiefe liegt die grundsätzliche städtebauliche Erwägung zugrunde, dass der Innenbereich von Wohngebieten durch eine prinzipiell nur zulässige Randbebauung als zusammenhängende Grünzone und Ruhebereich freizuhalten ist (…AbgH-Drs II/1623, S. 42; OVG Berlin, Urteil vom 18. Mai 1984 - OVG 2 B 151.83 -, OVGE 91, ). - VG Berlin, 10.04.1987 - 13 A 45.87
Klage gegen eine an einen Dritten erteilte Baugenehmigung; Zulässigkeit eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
Erweiterungsbau der Rudolf Steiner Schule zulässig
Das gilt auch für den Hinweis der Antragstellerin auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 18. Mai 1984 (- 2 B 151.83 -, OVGE 17, 91). - VG München, 30.05.2022 - M 8 K 20.6428
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus
Wohnhäuser seien grundsätzlich an der Straße zu errichten; der im Gebiet der offenen Bauweise in der Regel begrünte Blockinnenraum solle als Ruhezone erhalten bleiben (OVG Berlin, U.v. 18.5.1984 - 2 B 151.83).