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   BVerwG, 31.08.1979 - II B 18.77   

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BVerwG, 31.08.1979 - II B 18.77 (https://dejure.org/1979,163)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1979 - II B 18.77 (https://dejure.org/1979,163)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1979 - II B 18.77 (https://dejure.org/1979,163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung einzelner im Urteil verwerteter Passagen in der mündlichen Verhandlung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77
    Diese Vorschrift wiederholt für die mündliche Verhandlung die Pflicht, die dem Vorsitzenden gemäß § 86 Abs. 3 VwGO ohnehin für die gesamte Dauer des Verfahrens obliegt; sie soll insbesondere verhindern, daß ein Beteiligter Infolge unzureichender tatsächlicher oder rechtlicher Erörterung durch die Entscheidung überrascht wird (vgl. BVerwGE 36, 264 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77
    Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; u.a. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts von 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 47, 330 und 365) bestätigt worden; zugleich ist der Begriff des "Gewährbietens" erläutert worden, ohne daß der vorliegende Rechtsstreit insoweit eine weitere Klärung geboten erscheinen ließe.
  • BVerwG, 11.01.1978 - 2 B 10.78

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77
    Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; u.a. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts von 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 47, 330 und 365) bestätigt worden; zugleich ist der Begriff des "Gewährbietens" erläutert worden, ohne daß der vorliegende Rechtsstreit insoweit eine weitere Klärung geboten erscheinen ließe.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77
    Ein Gericht ist aber in der Regel nicht verpflichtet, auch diese Schlußfolgerungen, also die Würdigung des Beweisergebnisses mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ferner Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1]).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77
    Ein Gericht ist aber in der Regel nicht verpflichtet, auch diese Schlußfolgerungen, also die Würdigung des Beweisergebnisses mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ferner Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1]).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77
    Ein Gericht ist aber in der Regel nicht verpflichtet, auch diese Schlußfolgerungen, also die Würdigung des Beweisergebnisses mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ferner Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1]).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Das verpflichtet das Gericht jedoch in der Regel nicht, seine Schlußfolgerungen aus dem ihm vorliegenden Tatsachenmaterial mit den Beteiligten zu erörtern, zumal diese letztlich erst in der Beratung gezogen werden (vgl. BVerfGE 84, 188 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90]; fernerBeschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109).
  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Das Tatsachengericht ist in der Regel auch nicht verpflichtet, die Würdigung seiner Feststellungen mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (Beschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80

    Entlassungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit ohne längere Erkrankung -

    Das erfordert eine substantiierte Darlegung dessen, was die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter - bei nach ihrer Meinung ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs - noch vorgetragen hätten, sowie die Darlegung, daß solche weiteren Ausführungen zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105]; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109]).

    Das Berufungsgericht war schließlich nicht verpflichtet, die Klägerin bzw. ihren Prozeßbevollmächtigten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 36]; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [a.a.O.] und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12]).

  • BVerwG, 12.07.1989 - 1 B 85.89

    Strafverfahren - Erkennungsdienst - Aufbewahrung von Unterlagen

    Dagegen ist das Gericht unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs im allgemeinen nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung und seine Schlußfolgerungen vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (Beschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109).
  • BVerwG, 26.05.1998 - 1 C 3.98

    Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung des

    Das Tatsachengericht ist weder nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs noch aufgrund der Erörterungspflicht gemäß § 104 Abs. 1 VwGO verpflichtet, seine aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gezogenen tatsächlichen Schlußfolgerungen und Werturteile mit den Beteiligten zu erörtern, zumal sich deren Einzelheiten erst in der Schlußberatung ergeben können (vgl. Beschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Im übrigen war das Berufungsgericht nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - ; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ).
  • BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung

    Das Berufungsgericht war entgegen der offenbar vom Kläger auch in anderem Zusammenhang vertretenen Auffassung nicht verpflichtet, ihn vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 36]; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109] und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12]).
  • BVerwG, 19.02.1981 - 2 B 9.80

    Beurteilung eines Beamten - Verzögerung der Beförderung durch den Dienstherrn -

    Es ist bereits zweifelhaft, ob das Vorbringen der Beschwerde, bei Beachtung des § 108 Abs. 2 VwGO "hätte u.a. noch vorgetragen werden können, daß es sich bei der Mißbilligung vom März 1973 um ein außerdienstliches Verhalten ohne jeden Bezug auf die dienstlichen Leistungen des Klägers handelte", so daß nicht auszuschließen sei, "daß bei Beachtung dieser Vorschrift anders entschieden worden wäre", den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs genügt; hiernach muß nämlich - unbeschadet der Regelung des § 138 Nr. 3 VwGO - substantiiert dargelegt werden, was der Kläger bzw. sein Prozeßbevollmächtigter - bei nach seiner Auffassung ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs - noch vorgetragen hätte und inwiefern solche weiteren Ausführungen zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105]; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109]).

    Das Berufungsgericht war nicht verpflichtet, dem Kläger vor der Verkündung seines Urteils mitzuteilen, daß es die erwähnte Mißbilligung in seiner Entscheidung verwerten wolle (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 36]; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 109] und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12]).

  • BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 16.79

    Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele durch eine Partei (Deutsche

    Das erfordert, daß substantiiert dargelegt wird, was die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter - bei nach ihrer Auffassung ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs - noch vorgetragen hätte, sowie die Darlegung, daß solche weiteren Ausführungen zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105]; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109]).

    - Das Berufungsgericht war nicht verpflichtet, mit den Beteiligten im voraus zu erörtern, welche Teile des umfangreichen, der Klägerin nicht unbekannten Programms der DKP es in seiner Entscheidung besonders verwerten wollte (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 36]), oder sie auf jeden für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Gesichtspunkt bzw. auf sämtliche aus den vorliegenden Tatsachen gezogenen Schlußfolgerungen im voraus besonders hinzuweisen (vgl. Urteile vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 9] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 16]; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109] und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12]).

  • BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77

    Notwendige Beiladung einer politischen Partei mit verfassungsfeindlichen

    Nach ständiger Praxis der mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts ist bei einer auf Einstellung in den öffentlichen Dienst gerichteten Klage, soweit es sich um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe handelt, der - geschätzte - hälftige Wert des jährlichen Endgrundgehalts zugrunde zu legen (vgl. Beschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 -).
  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 11.87

    Wasserstraßen - Gebührenregelung - Baukostenwert - Umsatzsteuer

  • BVerwG, 06.05.1993 - 1 B 201.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Duldung eines

  • BVerwG, 17.01.2013 - 8 B 54.12

    Wirkung der anwaltlichen Vertretung; Erörterung von Schlussfolgerungen

  • BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86

    Berücksichtigung vorhandener, außerhalb des Beamtendienstes bei einer politischen

  • BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 267.96

    Staatsbürgerschaftsrecht - Einbürgerung trotz Mehrstaatigkeit bei privilegierten

  • BVerwG, 18.10.1979 - 6 C 23.79

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 11.10.1979 - 2 B 92.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 24.04.1997 - 2 B 48.97

    Formelle Anforderungen an die substantiierte Darlegung der geltend gemachten

  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 75.84

    Zur vorherigen Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten bei Umsetzung

  • BVerwG, 27.12.1996 - 1 B 243.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85
  • BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91

    Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • BVerwG, 12.02.1993 - 2 B 151.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81

    Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG) als Rechtfertigung für

  • BVerwG, 04.07.1984 - 2 CB 10.84

    Anforderungen an die Darstellung einer Rechtsfrage bei der Revision wegen

  • BVerwG, 15.08.1983 - 2 B 140.82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 08.04.1983 - 2 B 143.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.03.1983 - 2 B 170.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 B 24.81

    Reichweite der Kenntnisnahmepflicht des Gerichtes bezüglich des Vorbringens der

  • BVerwG, 06.04.1993 - 1 B 77.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 81.89

    Teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen für die Zeit eines

  • BVerwG, 12.03.1985 - 2 CB 15.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 19.12.1983 - 8 CB 104.82
  • BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80

    Ausgestaltung des Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im

  • BVerwG, 23.09.1980 - 2 B 50.80

    Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung bei einer Grundsatzrüge -

  • BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Zweifel an der Verfassungstreue - Tätigkeit

  • BVerwG, 24.02.1989 - 2 B 18.89

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Frage des Bestehens des Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 23.11.1987 - 8 B 53.87

    Geltung des bürgerlich-rechtlichen Begriffs des "Besitzes" im

  • BVerwG, 14.11.1984 - 2 B 136.83

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 30.03.1981 - 1 B 763.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 20.12.1982 - 2 CB 90.81

    Abbruch eines Verfahrens zur Zwangspensionierung

  • BVerwG, 14.01.1982 - 1 CB 64.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • BVerwG, 23.10.1981 - 2 B 43.80

    Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte in einem Gerichtsverfahren - Genaue

  • BVerwG, 23.10.1981 - 1 B 125.81

    Vertrauen in eine Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 B 151.80

    Voraussetzungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an

  • OVG Hamburg, 04.12.1987 - Bs III 679/87

    Maßgeblichkeit des Einjahresbetrages der Dienstbezüge bei Festsetzung des

  • BVerwG, 26.03.1982 - 2 B 42.81

    Beachtung der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Änderung

  • BVerwG, 20.01.1987 - 2 B 4.87

    Rechtsmittel

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