Rechtsprechung
BVerwG, 02.12.1992 - 2 B 193.92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,14220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Unterschied zwischen "Aufhebung" und "Änderung" eines Verwaltungsakts
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.09.1992 - 3 B 91.3508
- BVerwG, 02.12.1992 - 2 B 193.92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1992 - 2 B 193.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 02.12.1992 - 2 B 193.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 13.10.1989 - 6 C 28.87
Kinderzuschläge - Entgelt - Ehemalige Berufssoldaten - Bruttoentgelt - …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1992 - 2 B 193.92
Die von der Beschwerde geltend gemachten Abweichungen des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 125.62 - (Leitsatz: Buchholz 234 § 72 Nr. 9) und vom 13. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 28.87 - sowie von dem dem letzteren Urteil zugrunde liegenden Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 2. Dezember 1986 - 12 A 1243/85 - kommen schon deshalb nicht in Betracht, weil jene Entscheidungen materiellrechtliche Fragen des Inhalts der nach § 72 G 131 zu erteilenden Nachversicherungsbescheinigung betrafen, nicht dagegen die hier streitige Frage, ob und in welcher Weise die Behörde ein nicht nach Art. 51 BayVwVfG gebotenes, somit in ihrem Ermessen liegendes Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich einer bestandskräftig gewordenen Nachversicherungsbescheinigung auf die Zeit seit dem Antragsmonat beschränken konnte. - BVerwG, 06.10.1965 - VI C 125.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.12.1992 - 2 B 193.92
Die von der Beschwerde geltend gemachten Abweichungen des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 125.62 - (Leitsatz: Buchholz 234 § 72 Nr. 9) und vom 13. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 28.87 - sowie von dem dem letzteren Urteil zugrunde liegenden Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 2. Dezember 1986 - 12 A 1243/85 - kommen schon deshalb nicht in Betracht, weil jene Entscheidungen materiellrechtliche Fragen des Inhalts der nach § 72 G 131 zu erteilenden Nachversicherungsbescheinigung betrafen, nicht dagegen die hier streitige Frage, ob und in welcher Weise die Behörde ein nicht nach Art. 51 BayVwVfG gebotenes, somit in ihrem Ermessen liegendes Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich einer bestandskräftig gewordenen Nachversicherungsbescheinigung auf die Zeit seit dem Antragsmonat beschränken konnte.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2003 - 3 L 157/02
Nachbarrechtsschutz; Abrissverfügung
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entsprach die bauliche Maßnahme des Beigeladenen der erteilten Baugenehmigung, da diese als Neubaugenehmigung auszulegen sei und den Rechtsgedanken des Bestandschutzes nicht zur Grundlage gehabt habe (VG Schwerin 2 B 193/92).