Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1986 - 2 B 20.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9844
BVerwG, 27.02.1986 - 2 B 20.86 (https://dejure.org/1986,9844)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1986 - 2 B 20.86 (https://dejure.org/1986,9844)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1986 - 2 B 20.86 (https://dejure.org/1986,9844)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Annahme eines "Vertretenmüssens" bei einer längerdauernden Unterbrechung der Zeit des § 10 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 2 B 20.86
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 2 B 20.86
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83

    Beamtenrecht - Vordienstzeitunterbrechung - Übersiedler

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 2 B 20.86
    Diese Darlegungen des Berufungsgerichts stehen auch im Einklang mit dem zu dieser Rechtsfrage zuletzt ergangenen Urteil des beschließenden Senats vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 -, aus dem sich zugleich ergibt, daß sich dies im Regelfall - wie auch hier geschehen - nur aus den Umständen des Einzelfalles beurteilen läßt.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986 - 2 B 20/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7001
OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986 - 2 B 20/86 (https://dejure.org/1986,7001)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.06.1986 - 2 B 20/86 (https://dejure.org/1986,7001)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - 2 B 20/86 (https://dejure.org/1986,7001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 862
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Hamburg, 22.07.2022 - 5 Bs 87/22

    Entlassung auf dem Beamtenverhältnis auf Probe; Bewährung in der Probezeit

    Sie dient dazu, dass der Beamte alsbald Klarheit über sein beamtenrechtliches Schicksal erlangt und so auch rechtzeitig Bemühungen unternehmen kann, einen anderen Beruf zu finden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1964, II C 219.62, BVerwGE 19, 344, juris Rn. 22; OVG Koblenz, Beschl. v. 3.6.1986, 2 B 20/86, NVwZ 1988, 862).

    Dabei kann offenbleiben, ob dieses Vertrauen des Beamten nur dann ausgeschlossen ist, wenn er aufgrund der Bekanntgabe einer "eindeutige(n) Entscheidung über die mangelnde Bewährung" nicht darauf vertrauen kann, dass er sich in der Probezeit bewährt habe und seine Übernahme in das Beamtenverhältnis zu erwarten sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.5.1990, 2 C 35/88, BVerwGE 85, 177, juris Rn. 22) bzw. aufgrund förmlicher Mitteilung sicher weiß, dass er entlassen wird (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 3.6.1986, a.a.O.), oder ob nicht auch Konstellationen denkbar sind, in denen das Vertrauen des Beamten auch ohne die Mitteilung einer solchen eindeutigen Entscheidung über seine mangelnde Bewährung bzw. die Entlassungsabsicht ausgeschlossen bzw. - etwa, weil er durch sein Verhalten maßgeblich für die Verzögerung der Entscheidung sorgt (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation etwa BVerwG, Urt. v. 24.10.1972, VI C 43.70, BVerwGE 41.75, juris Rn. 56 ff.) - nicht schutzwürdig sein kann.

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2007 - 5 LB 37/07

    Zulässigkeit der Hinauszögerung einer Entscheidung des Dienstherrn über die

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn entsprechende Erklärungen des Dienstherrn (zu einer beabsichtigten Entlassung wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit) ein Vertrauen des Beamten, er werde nicht entlassen, nicht entstehen lassen können (siehe auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.6.1986 - 2 B 20/86 -, NVwZ 1988, 862; Brockhaus, a. a. O., m. w. Nachw.).
  • VG Oldenburg, 13.09.2006 - 6 A 744/05

    Ablehnungsgrund; Amtsarzt; auditives Defizit; auf Probe; Beamter;

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn entsprechende Erklärungen des Dienstherrn zu einer beabsichtigten Entlassung wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit ein Vertrauen des Beamten, er werde nicht entlassen, nicht entstehen lassen können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 109/05 - OVG RP, Beschluss vom 3. Juni 1986 - 2 B 20/86 - NVwZ 1988, 862).
  • BVerwG, 05.11.1993 - 2 B 143.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Annahme einer ungebührlichen

    Eine Abweichung von den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 3. Juni 1986 - 2 B 20/86 - (ZBR 1986, 331 = NVwZ 1988, 862) sowie des beschließenden Senats vom 31. Mai 1990 (BVerwGE 85, 177 = NVwZ 1991, 170) scheidet schon deshalb aus, weil diese Entscheidungen nicht zu dem hier streitigen Entlassungstatbestand der Dienstunfähigkeit (§ 41 Nr. 2 LBG BW, § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBG), sondern zu dem an andere Voraussetzungen anknüpfenden Entlassungstatbestand der mangelnden Bewährung in der Probezeit (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 LBG BW, § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG) ergangen sind.
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