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   BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91   

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https://dejure.org/1991,3899
BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91 (https://dejure.org/1991,3899)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1991 - 2 B 21.91 (https://dejure.org/1991,3899)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 2 B 21.91 (https://dejure.org/1991,3899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthalt in Kurkrankenhaus - Aufenthalt in Sanatorium - Heilkur - Kostenerstattung bei Genehmigung - Vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet es dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, ankommt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 m.w.N.>).
  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91
    Hinsichtlich der ersten Frage hat das Berufungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1965 - BVerwG 8 C 233.63 - (Buchholz 237.1 Art. 150 BayBG 60 Nr. 1) ausgeführt, daß die in § 6 Abs. 1 Satz 1 HeilVfV angeordnete vorherige Prüfung und Genehmigung einer Sanatoriumsbehandlung sachlich gerechtfertigt und nicht verfassungswidrig ist (ebenso: BVerwGE 27, 189 ).
  • BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 233.63

    Anspruch eines Beamten auf Unfallfürsorge - Erstattung von Auslagen eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91
    Hinsichtlich der ersten Frage hat das Berufungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1965 - BVerwG 8 C 233.63 - (Buchholz 237.1 Art. 150 BayBG 60 Nr. 1) ausgeführt, daß die in § 6 Abs. 1 Satz 1 HeilVfV angeordnete vorherige Prüfung und Genehmigung einer Sanatoriumsbehandlung sachlich gerechtfertigt und nicht verfassungswidrig ist (ebenso: BVerwGE 27, 189 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 4 S 1909/07

    Zur vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Heilmaßnahme

    Ansonsten muss er zuvor ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren mit dem Ziel durchführen, die Behandlung antreten zu dürfen, ohne dass dies einem für ihn positiven Ergebnis des späteren Hauptsacheverfahrens auf Beihilfegewährung entgegensteht (wie BVerwG, Urteil vom 05.11.1998 - 2 A 6.97 - und Beschluss vom 23.07.1991 - 2 B 21.91 -, ZBR 1991, 350).

    17, 162, vom 12.06.1967 - VI C 28.67 -, BVerwGE 27, 189, vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 -, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 4, vom 05.11.1998 - 2 A 6.97 -, Juris, sowie Beschluss vom 23.07.1991 - 2 B 21.91 -, ZBR 1991, 350; Senatsurteil vom 18.10.1996 - 4 S 1751/94 -, Juris; so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.09.2006 - 14 B 04.1220 -, Juris; Hessischer VGH, Urteil vom 27.07.1993 - 2 UE 2130/90 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 31.10.1996 - Bf I 16/96 -, ZBR 1997, 235; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2006 - 1 A 2526/04 -, IÖD 2007, 116, und Beschluss vom 23.05.2006 - 6 A 3612/04 -, Juris).

    Gegebenenfalls muss er den Antritt der Kur verschieben (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1998, a.a.O., und Beschluss vom 23.07.1991, a.a.O; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O., und Beschluss vom 23.05.2006, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 15.04.2016 - 5 Bf 82/15

    Klage auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung

    Er muss vielmehr vor Behandlungsbeginn den Bescheid über die Beihilfefähigkeit abwarten und im Falle einer ablehnenden Entscheidung ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren durchführen mit dem Ziel, die kieferorthopädische Behandlung durchführen zu dürfen, ohne dass dies einem für ihn positiven Ergebnis des späteren Hauptsacheverfahrens entgegensteht (BVerwG, Beschl. v. 23.7.1991, 2 B 21/91, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.2009, a.a.O., juris Rn. 41).

    Selbst wenn sich der Antrag auf die kieferorthopädische (und nicht allgemein zahnärztliche) Behandlung der Klägerin beziehen und diese Behandlung dringlich gewesen sein sollte, hätte die Klägerin nach Ablehnung der Beihilfefähigkeit durch die Beklagte mit Bescheid vom 6. Mai 2009 die Möglichkeit gehabt, vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.7.1991, a.a.O.).

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15

    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre

    Ist dem Beihilfeberechtigten - wie im vorliegenden Fall dem Kläger - die Notwendigkeit bekannt, die vorherige Anerkennung der Rehabilitationsmaßnahme einzuholen, kommt eine nachträgliche Anerkennung nur in Betracht, wenn ein Anspruch auf Voranerkennung bestand, eine sofortige Durchführung der Behandlung aus medizinischen Gründen geboten war und einstweiliger Rechtsschutz vom Beihilfeberechtigten nicht mehr eingeholt werden konnte (vgl. BVerwG 5. November 1998 - 2 A 6.97 - juris-Rn. 17 f.; 23. Juli 1991 - 2 B 21.91 - juris-Rn. 8; VGH Baden-Württemberg 17. Dezember 2009 - 4 S 1909/07 - juris-Rn. 41; zur Frist, in der einstweiliger Rechtsschutz zu erlangen ist, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 21. Januar 2016 - 1 A 1797/14 - juris-Rn. 9) .
  • BVerwG, 31.08.1992 - 2 B 136.92

    Beihilferegelung für Sanatoriumskosten - Kosten einer Krankenhausbehandlung

    Damit stellen Sanatoriumsbehandlung und Krankenhausbehandlung zwei in der Beihilfeverordnung beschriebene verschiedene Sachverhalte dar, die auch in bezug auf die Gewährung einer Beihilfe ohne Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 GG) verschieden geregelt werden können (zur vorherigen Genehmigung eines Sanatoriumsaufenthalts vgl. Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 2 B 21.91 Buchholz 239.1 § 33 BeamtVG Nr. 1 -).
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