Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.2005 - 2 B 27.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11088
BVerwG, 22.09.2005 - 2 B 27.05 (https://dejure.org/2005,11088)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 2 B 27.05 (https://dejure.org/2005,11088)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 2 B 27.05 (https://dejure.org/2005,11088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 2 B 27.05
    2 1. Die geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Senatsurteil vom 17. Juni 2004 BVerwG 2 C 50.02 BVerwGE 121, 103 besteht nicht.

    4 b) Keine Divergenz von der Bezugsentscheidung vom 17. Juni 2004 (a.a.O.) liegt in dem Rechtssatz,.

    Im Senatsurteil vom 17. Juni 2004 (a.a.O.) wird der rechtssystematische Unterschied beider Versorgungssysteme nicht in Abrede gestellt, sondern lediglich festgestellt, dass die privaten Versicherungsunternehmen wegen des gesetzlich bestehenden Kontrahierungszwangs eine beihilfekonforme Versicherung anbieten müssen, damit der kontrahierungspflichtige Beamte den Versicherungsschutz erhält, den er mit Blick auf seine Beihilfeansprüche benötigt.

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 2 B 27.05
    6 Dieser Rechtssatz entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. das in der Berufungsentscheidung zitierte Urteil vom 18. Juni 1980 BVerwG 6 C 19.79 BVerwGE 60, 212 ), zu der die Bezugsentscheidung mit der von der Beschwerde zitierten Passage in keinem Widerspruch steht.
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 2 B 27.05
    13 3. Die Frage, ob sich das Berufungsgericht bei dem Rechtssatz, ein Beihilfeanspruch kann nur unter der Voraussetzung unmittelbar auf den Fürsorgegrundsatz gestützt werden, dass ohne Beihilfe die Fürsorgepflicht im Wesenskern verletzt wäre, auf das Senatsurteil vom 10. Juni 1999 BVerwG 2 C 29.98 (Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 12) berufen könne, stellt weder eine rechtsgrundsätzliche Frage dar, noch wird eine Divergenz geltend gemacht.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 2194/18

    Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen im Rahmen einer

    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Härtefallregelung des § 6 Abs. 6 Satz 1 BBhV a.F. berufen oder ihren Anspruch unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 26.11.2015 - 2 S 1075/14 - juris Rn. 61 ff.; Urteil vom 26.05.2014 - 2 S 1877/13 - juris Rn. 42; BVerwG, Urteil vom 26.03.2015, aaO Rn. 34; Urteil vom 24.02.2011, aaO Rn. 20; Beschluss vom 22.09.2005 - 2 B 27.05 - juris Rn. 6; Urteil vom 24.08.1995 - 2 C 7.94 - juris Rn. 25) oder aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes herleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 5162/05

    Wandlung des Anspruchs eines Soldaten auf Gewährung einer

    BVerwG, Beschluss vom 22.9.2005 - 2 B 27.05 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 85; OVG NRW, Beschluss vom 14.2.2007 - 1 A 1048/05 -, Juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht