Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.11.2006 - 2 B 292/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG § 115 Abs. 1; SächsBeurtVO v. 21.4.1998 § 6; SächsBeurtVO-VwV-SMI v. 28.10.1998 Nr. 5, Nr. 8

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Beurteilung, Vergleichsgruppenbildung, Funktionsebene, arithmetisches Mittel

Verfahrensgang

  • VG Leipzig, 30.03.2006 - 3 K 343/04
  • OVG Sachsen, 14.11.2006 - 2 B 292/06



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09  

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitigkeit, Dokumentationspflicht der

    Bei der Bildung des Gesamturteils, das die Einzelbewertungen in einer nochmaligen eigenständigen Wertung zusammenfasst, darf sich der zuständige Beurteiler nicht auf die arithmetische Mittelwertbildung beschränken, sondern er muss die unterschiedliche Bedeutung der Einzelnoten wertend berücksichtigen, indem er diese allgemein oder in Beziehung auf das ausgeübte Amt gewichtet (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 22. Juni 2005 - 5 LB 306/04 - Juris; OVG Sachsen, Urteile vom 25. August 2010 - 2 A 488/08 - Juris und vom 14. November 2006 - 2 B 292/06 - SächsVBl 2007, 89).

    Der Notenspielraum von drei Prädikaten zeigt deutlich, dass dem arithmetischen Mittel bei der Bildung des Werturteils die Funktion eines bloßen Anhalts zukommt (vgl. auch zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Oktober 1998 , die in Nr. 5 Abs. 3 Satz 3 ein Abweichen des Gesamturteils vom arithmetischen Mittel um 0, 5 Punkte zulässt: hierzu OVG Sachsen, Urteile vom 25. August 2010 - 2 A 488/08 - und vom 14. November 2006 - 2 B 292/06 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12  

    Zulassungsantrag, Regelbeurteilung, Eröffnung/Erörterung

    Das angerufene Gericht habe nur mit Urteil vom 14. November 2006 unter dem Aktenzeichen 2 B 292/06 entschieden, dass es unschädlich sei, wenn ein Personalführungsgespräch nicht stattgefunden habe.

    Denn es entspricht der Rechtsprechung des Senats, die ihrerseits der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt, dass selbst ein Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Besprechung die Beurteilung nicht rechtswidrig macht und einen Anspruch auf erneute Beurteilung nicht auszulösen vermag (vgl. SächsOVG, Urt. v. 14. November 2006 - 2 B 292/06 -, juris; Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 A 169/10 - Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Bd. 2, Rn. 470 u. 326 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 07.02.2012 - 2 A 288/11  

    Beurteilung, Status, Werturteil, Anhörung

    Außerdem habe das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteilen vom 14. November 2006 - 2 B 292/06 und 2 B 413/06 - entschieden, dass das nach der genannten Verwaltungsvorschrift zu bildende Gesamturteil eine Gesamtwürdigung enthalte und nicht lediglich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten errechnet werde.
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