Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.2001 - 2 B 3.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12400
BVerwG, 30.03.2001 - 2 B 3.01 (https://dejure.org/2001,12400)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2001 - 2 B 3.01 (https://dejure.org/2001,12400)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2001 - 2 B 3.01 (https://dejure.org/2001,12400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Dienstverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 2 B 3.01
    Rechtsfragen, die auslaufendes oder ausgelaufenes Recht betreffen, kommt regelmäßig grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu, weil diese Zulassungsvorschrift im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (stRspr, u.a. Beschluss vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 Nr. 297 S. 33; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 9 S. 11).

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. S. 11 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 2 B 3.01
    Die geltend gemachte Divergenz des Berufungsurteils zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - (BVerwGE 108, 64) und vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - (BVerwGE 106, 153) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - (BVerfGE 96, 189) besteht nicht.
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 2 B 3.01
    § 37 Abs. 6 LBG M-V ist aufgrund der in der Norm enthaltenen Befristung mit dem 31. Dezember 1996 außer Kraft getreten (vgl. zur Befristung des Landesrechts bereits aufgrund der rahmenrechtlichen Ermächtigung nach Anlage I Kap. XIX Sachgeb. A Abschnitt III Nr. 2 Buchst. b zum Einigungsvertrag im Einzelnen Urteil vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 C 43.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 2 B 3.01
    Die geltend gemachte Divergenz des Berufungsurteils zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - (BVerwGE 108, 64) und vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - (BVerwGE 106, 153) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - (BVerfGE 96, 189) besteht nicht.
  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 2 B 3.01
    Rechtsfragen, die auslaufendes oder ausgelaufenes Recht betreffen, kommt regelmäßig grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu, weil diese Zulassungsvorschrift im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (stRspr, u.a. Beschluss vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 Nr. 297 S. 33; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 9 S. 11).
  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 2 B 3.01
    Die geltend gemachte Divergenz des Berufungsurteils zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - (BVerwGE 108, 64) und vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - (BVerwGE 106, 153) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - (BVerfGE 96, 189) besteht nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 10 L 25.05

    Bestimmung des Streitwerts einer Werbetafel im Euroformat ; Zurückweisung der

    Das Prinzip der differenzierten Pauschalierung je nach technischer Ausstattung der Werbeanlage ist der Klägerin auch aus dem Verfahren OVG 2 B 3.01, das eine Prismenwendeanlage auf demselben Grundstück mit einem Streitwert i.H.v. 15.000,- DM = 7.500,- Euro zum Gegenstand hatte, bekannt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht