Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11808
BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07 (https://dejure.org/2007,11808)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2007 - 2 B 3.07 (https://dejure.org/2007,11808)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 2 B 3.07 (https://dejure.org/2007,11808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Anspruch eines Beamten auf zusätzliche Besoldung aufgrund einer verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07
    Für das Bestehen dieses auf das Jahr 2003 bezogenen Besoldungsanspruchs ist es ohne Bedeutung, ob die Vollstreckungsanordnung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 - ), mit der die Verwaltungsgerichte ermächtigt werden, den Dienstherrn zu einer höheren als der im Besoldungsgesetz ausgewiesenen Besoldung zu verurteilen, in den Jahren ab 2004 "gesetzgeberisch überholt" worden ist.

    4 Die für die Entscheidung des Rechtsstreits danach allein rechtserhebliche Frage, ob der Kläger aufgrund der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung vom 24. November 1998 einen Anspruch auf zusätzliche Besoldung für das Jahr 2003 besitzt, betrifft der Sache nach nicht mehr geltendes, also ausgelaufenes Recht, nämlich die im Jahre 2003 für die Besoldung der Beamten mit mehr als drei Kindern maßgebenden besoldungsrechtlichen sowie die weiteren für das Einkommen dieser Beamtenfamilien erheblichen Vorschriften i.V.m. der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung (wegen der Maßgeblichkeit auch der kindergeld- und steuerrechtlichen Regelungen vgl. BVerfG; Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 - ).

  • BVerfG - 2 BvL 4/97 (anhängig)
    Auszug aus BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07
    Für das Bestehen dieses auf das Jahr 2003 bezogenen Besoldungsanspruchs ist es ohne Bedeutung, ob die Vollstreckungsanordnung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 - ), mit der die Verwaltungsgerichte ermächtigt werden, den Dienstherrn zu einer höheren als der im Besoldungsgesetz ausgewiesenen Besoldung zu verurteilen, in den Jahren ab 2004 "gesetzgeberisch überholt" worden ist.

    4 Die für die Entscheidung des Rechtsstreits danach allein rechtserhebliche Frage, ob der Kläger aufgrund der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung vom 24. November 1998 einen Anspruch auf zusätzliche Besoldung für das Jahr 2003 besitzt, betrifft der Sache nach nicht mehr geltendes, also ausgelaufenes Recht, nämlich die im Jahre 2003 für die Besoldung der Beamten mit mehr als drei Kindern maßgebenden besoldungsrechtlichen sowie die weiteren für das Einkommen dieser Beamtenfamilien erheblichen Vorschriften i.V.m. der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung (wegen der Maßgeblichkeit auch der kindergeld- und steuerrechtlichen Regelungen vgl. BVerfG; Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 - ).

  • BVerfG - 2 BvL 10/96 (anhängig)
    Auszug aus BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07
    Für das Bestehen dieses auf das Jahr 2003 bezogenen Besoldungsanspruchs ist es ohne Bedeutung, ob die Vollstreckungsanordnung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 - ), mit der die Verwaltungsgerichte ermächtigt werden, den Dienstherrn zu einer höheren als der im Besoldungsgesetz ausgewiesenen Besoldung zu verurteilen, in den Jahren ab 2004 "gesetzgeberisch überholt" worden ist.

    4 Die für die Entscheidung des Rechtsstreits danach allein rechtserhebliche Frage, ob der Kläger aufgrund der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung vom 24. November 1998 einen Anspruch auf zusätzliche Besoldung für das Jahr 2003 besitzt, betrifft der Sache nach nicht mehr geltendes, also ausgelaufenes Recht, nämlich die im Jahre 2003 für die Besoldung der Beamten mit mehr als drei Kindern maßgebenden besoldungsrechtlichen sowie die weiteren für das Einkommen dieser Beamtenfamilien erheblichen Vorschriften i.V.m. der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung (wegen der Maßgeblichkeit auch der kindergeld- und steuerrechtlichen Regelungen vgl. BVerfG; Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 - ).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 3/97
    Auszug aus BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07
    Für das Bestehen dieses auf das Jahr 2003 bezogenen Besoldungsanspruchs ist es ohne Bedeutung, ob die Vollstreckungsanordnung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 - ), mit der die Verwaltungsgerichte ermächtigt werden, den Dienstherrn zu einer höheren als der im Besoldungsgesetz ausgewiesenen Besoldung zu verurteilen, in den Jahren ab 2004 "gesetzgeberisch überholt" worden ist.

    4 Die für die Entscheidung des Rechtsstreits danach allein rechtserhebliche Frage, ob der Kläger aufgrund der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung vom 24. November 1998 einen Anspruch auf zusätzliche Besoldung für das Jahr 2003 besitzt, betrifft der Sache nach nicht mehr geltendes, also ausgelaufenes Recht, nämlich die im Jahre 2003 für die Besoldung der Beamten mit mehr als drei Kindern maßgebenden besoldungsrechtlichen sowie die weiteren für das Einkommen dieser Beamtenfamilien erheblichen Vorschriften i.V.m. der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung (wegen der Maßgeblichkeit auch der kindergeld- und steuerrechtlichen Regelungen vgl. BVerfG; Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 - ).

  • BVerfG - 2 BvL 9/96 (anhängig)
    Auszug aus BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07
    Für das Bestehen dieses auf das Jahr 2003 bezogenen Besoldungsanspruchs ist es ohne Bedeutung, ob die Vollstreckungsanordnung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 - ), mit der die Verwaltungsgerichte ermächtigt werden, den Dienstherrn zu einer höheren als der im Besoldungsgesetz ausgewiesenen Besoldung zu verurteilen, in den Jahren ab 2004 "gesetzgeberisch überholt" worden ist.

    4 Die für die Entscheidung des Rechtsstreits danach allein rechtserhebliche Frage, ob der Kläger aufgrund der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung vom 24. November 1998 einen Anspruch auf zusätzliche Besoldung für das Jahr 2003 besitzt, betrifft der Sache nach nicht mehr geltendes, also ausgelaufenes Recht, nämlich die im Jahre 2003 für die Besoldung der Beamten mit mehr als drei Kindern maßgebenden besoldungsrechtlichen sowie die weiteren für das Einkommen dieser Beamtenfamilien erheblichen Vorschriften i.V.m. der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung (wegen der Maßgeblichkeit auch der kindergeld- und steuerrechtlichen Regelungen vgl. BVerfG; Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 - ).

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07
    7 Die Zulassung der Revision ist nicht ausnahmsweise deshalb gerechtfertigt, weil die Klärung der aufgeworfenen Frage in dem angestrebten Revisionsverfahren noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung sein wird (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10) und deshalb die Rechtseinheit gefährdet sein könnte.
  • BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95

    Atomrecht: Umweltverträglichkeitsprüfung bei wesentlicher Veränderung des

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07
    7 Die Zulassung der Revision ist nicht ausnahmsweise deshalb gerechtfertigt, weil die Klärung der aufgeworfenen Frage in dem angestrebten Revisionsverfahren noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung sein wird (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10) und deshalb die Rechtseinheit gefährdet sein könnte.
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07
    § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist wesentlich auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. u.a. Beschlüsse vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36, 37.75 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 132 und vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - a.a.O. Nr. 136).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - 1 L 151/06

    Zur Amtsangemessenheit der Alimentation eines Beamten der Besoldungsgruppe A 12

    A 15 BBesO, zitiert nach juris; für das Jahr 2003: BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - Az.: 2 B 3.07 -, zitiert nach juris, bzgl. BesGr.

    Dergestalt lässt sich nach wie vor - wie vom Bundesverfassungsgericht selbst vorgenommen - die Einkommensdifferenz zwischen Beamten- bzw. Richterfamilien mit zwei Kindern und solchen mit drei oder weiteren Kindern ermitteln, um im Anschluss hieran anhand des nach Maßgabe der (allein) verbindlichen Gründe zu C. III. 3. errechneten durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes festzustellen, ob die Beamten- bzw. Richterfamilie mit drei oder weiteren Kindern auf die übrigen (familienneutralen) Besoldungsbestandteile zurückgreifen müsste (vgl. insoweit für die Jahre 2002 bis 2004: BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - Az.: 2 B 3.07 -, a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 10. April 2007, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 2007 - Az.: 1 A 3433/05 - und Urteil vom 6. Oktober 2006 - Az.: 1 A 1297/05 -, jeweils a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2005, a. a. O; OVG Saarland, Urteil vom 23. Februar 2007 und Urteile vom 23. März 2007 - Az.: 1 R 28/06 und 1 R 25/06 -, jeweils a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Februar 2007, a. a. O., HessVGH, Beschluss vom 28. August 2006 - Az.: 1 ZU 1270/06 -, a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2008 - 3 LB 8/07

    Alimentation kinderreicher Beamter und Richter

    Schließlich habe auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 B 3.07 - inzident erklärt, dass die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (aaO) für das hier maßgebliche Jahr 2004 wegen Bestehens einer völlig neuen Rechtslage nicht mehr anwendbar sei.

    Schließlich kann der Ansicht des Beklagten nicht gefolgt werden, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 B 3.07 - inzident erklärt, dass die Vollstreckungsanordnung für das hier maßgebliche Jahr 2004 wegen Bestehens einer völlig neuen Rechtslage nicht mehr anwendbar sei.

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2008 - 3 LB 30/06

    Alimentation kinderreicher Beamter und Richter

    Schließlich habe auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 B 3.07 - inzident erklärt, dass die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (aaO) für das hier maßgebliche Jahr 2004 wegen Bestehens einer völlig neuen Rechtslage nicht mehr anwendbar sei.

    Schließlich kann der Ansicht des Beklagten nicht gefolgt werden, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 B 3.07 - inzident erklärt, dass die Vollstreckungsanordnung für das hier maßgebliche Jahr 2004 wegen Bestehens einer völlig neuen Rechtslage nicht mehr anwendbar sei.

  • BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 33.07

    Zulassung der Revision in Bezug auf den im Tenor genannten Teil des

    Die weitergehende Beschwerde konnte daher keinen Erfolg haben (vgl. Beschluss vom 29. Mai 2007 BVerwG 2 B 3.07 ).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 B 66.07

    Berechnung ergänzender Besoldungsleistungen zur Deckung des Mehrbedarfs wegen

    5 Soweit es um ergänzende Besoldungsleistungen für das dritte Kind und weitere Kinder im Jahr 2003 geht, hat der Senat die rechtsgrundsätzliche Bedeutung der vom Beklagten aufgeworfenen Frage bereits in dem Beschluss vom 29. Mai 2007 BVerwG 2 B 3.07 verneint.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - 1 L 137/06

    Zur Amtsangemessenheit der Alimentation einer Richterin der Besoldungsgruppe R 2

    A 15 BBesO, zitiert nach juris; für das Jahr 2003: BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - Az.: 2 B 3.07 -, zitiert nach juris, bzgl. BesGr.
  • ArbG Essen, 18.06.2008 - 6 Ca 3942/07

    Anspruch auf Zahlung eines höheren als des gesetzlichen Familienzuschlages

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 06.10.2006 ist durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.05.2007 - 2 B 3/07 zurückgewiesen worden.
  • VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 06.41

    Zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten/Beamtinnen mit drei und mehr

    Diesen Beschluss hat das Gericht mit weiterem Beschluss vom 6. Mai 2008 wieder aufgehoben und die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren wieder eröffnet, denn am 27. Dezember 2007 hatte das Bundesministerium des Innern - BMI - zum Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit dritten und weiteren Kindern verfügt, dass im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2007 - BVerwGE Nr. 2 B 3.07 -, das nunmehr auch für das Jahr 2003 den Verwaltungsgerichten die Befugnis zubillige, auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 höhere kinderbezogene Besoldungsbestandteile zuzusprechen, für die Jahre 1999 bis 2006 Nachzahlungen an diese Beamtengruppe zu erfolgen hätten, wenn die Ansprüche auf eine höhere, als die gesetzliche Besoldung zeitnah im Sinn des Bundesverfassungsgerichts geltend gemacht worden seien und wenn über die Nachzahlungspflicht noch nicht abschließend entschieden worden sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht