Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.04.2014 - 2 B 390/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18648
VGH Hessen, 10.04.2014 - 2 B 390/14 (https://dejure.org/2014,18648)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.04.2014 - 2 B 390/14 (https://dejure.org/2014,18648)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. April 2014 - 2 B 390/14 (https://dejure.org/2014,18648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei unterlassener Zeugenvernehmung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 3 M 251/16

    Fahrtenbuchauflage- Angemessene Ermittlungsmaßnahme

    Indem jedoch diese weitere angemessene und zumutbare Ermittlung durch die Bußgeldbehörde ohne erkennbaren Grund unterblieben war, kann die Tatbestandsvoraussetzung der Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (innerhalb der Verjährung) nicht als gegeben angenommen werden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 390/14 -, juris; VG München, Beschluss vom 18. Mai 2015 - M 23 S 15.919 -, juris) .
  • VG München, 18.05.2015 - M 23 S 15.919

    Fahrtenbuchauflage; keine ausreichenden Ermittlungen

    Indem jedoch diese weiteren angemessenen und zumutbaren Ermittlungen unterblieben, kann die Tatbestandsvoraussetzung der Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (innerhalb der Verjährung) nicht als gegeben angenommen werden (vgl. Hessischer VGH, B.v. 10.4.2014 - 2 B 390/14 - juris).
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Urt. v. 13.10.1978 - 7 C 77.74 -, BeckRS 9998, 104660, und Beschl. v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.5.2018 - 8 A 740/18 -, juris Rn. 33, und Beschl. v. 9.6.2011 - 8 B 520/11 -, juris Rn. 4; Sächs. OVG, Beschl. v. 29.11.2016 - 3 B 144/16 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschl. v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1187 -, juris Rn. 11; Hess. VGH, Beschl. v. 10.4.2014 - 2 B 390/14 -, juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 4), allerdings nach den Umständen des Einzelfalles auch durchaus entbehrlich sein kann (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 4), unterlassen hätte.
  • VG Düsseldorf, 01.02.2023 - 6 L 2836/22
    vgl. Hess. OVG, Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 390/14 -, juris Rn. 6; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 31a StVZO Rn. 22.
  • VG Neustadt, 12.08.2016 - 3 L 634/16

    Fahrtenbuchauflage - keine ausreichenden Ermittlungen zur Feststellung des

    Indem jedoch diese weiteren angemessenen und zumutbaren Ermittlungen durch die Bußgeldbehörde unterblieben waren, kann die Tatbestandsvoraussetzung der Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (innerhalb der Verjährung) nicht als gegeben angenommen werden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 390/14 -, und VG München, Beschluss vom 18. Mai 2015 - M 23 S 15.919 -, beide juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht