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   BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00   

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BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00 (https://dejure.org/2000,4756)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2000 - 2 B 42.00 (https://dejure.org/2000,4756)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2000 - 2 B 42.00 (https://dejure.org/2000,4756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Substantiierte Darlegung eines Grundes für die Revisionszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
    Der Dienstherr kann aus jedem sachlichen Grund den dienstlichen Aufgabenbereich eines Beamten ändern, solange diesem ein seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechender Dienstposten verbleibt (stRspr; vgl. u.a. BVerwGE 89, 199 m.w.N.).

    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs, insbesondere einer Vorgesetzten- oder Leitungsfunktion, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn einschränkende Bedeutung zu (vgl. u.a. BVerwGE 89, 199 ).

  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
    Eine Aufklärungsrüge erfordert zum einen die substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände aus der materiellrechtlichen Sicht des Berufungsgerichts Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. u.a. BVerwGE 55, 159 ).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn das Berufungsgericht in einer entscheidungserheblichen abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. BVerwGE 27, 155 ; Beschluss vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38 S. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. u.a. BVerwGE 74, 222 ).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - (BVerwGE 26, 65) ab.
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
    Der Beamte hat lediglich einen Anspruch darauf, "amtsgemäß", d.h. entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinne beschäftigt zu werden, und kann die Übertragung eines entsprechenden Amtes im konkret-funktionellen Sinne, d.h. eines amtsangemessenen Aufgabenbereichs verlangen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 45.89 - Buchholz 237.8 § 56 RhPLBG Nr. 1 S. 3 f. m.w.N.; Beschluss vom 10. November 1998 - BVerwG 2 B 91.98 - Buchholz 237.9 § 33 SaarLBG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 B 89.87
    Auszug aus BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn das Berufungsgericht in einer entscheidungserheblichen abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. BVerwGE 27, 155 ; Beschluss vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38 S. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, höchstrichterlich bisher nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren im erstrebten Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
    Es lässt zunächst außer Acht, dass für den Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts dessen materielle Rechtsauffassung maßgebend ist; ob diese Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage der Aufklärungspflicht, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - Buchholz 237.6 § 86 NdsLBG Nr. 4 S. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
    Denn das materielle Recht gebietet auch unter dem von der Beschwerde hervorgehobenen Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit der Maßnahme keine Abweichung von der prozessrechtlichen Regel, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung bei einer Anfechtungsklage die letzte Verwaltungsentscheidung ist (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137.67 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 9 S. 51 und vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 B 91.98
  • BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei überlanger

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 137.67

    Dienstliches Bedürfnis für die Versetzung zu der Wiederherstellung des

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

    Der Beamte muss Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder durch andere organisatorische Maßnahmen grundsätzlich hinnehmen (stRspr; vgl. Urteil vom 28. November 1991 BVerwG 2 C 41.89 BVerwGE 89, 199 m. w. N.; Beschluss vom 27. November 2000 BVerwG 2 B 42.00 Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 40 S. 5).
  • BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug;

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt und allgemein anerkannt, dass das dienstliche Bedürfnis für eine Versetzung angenommen werden kann, wenn ein Beamter auf Grund seines dienstlichen oder außerdienstlichen Verhaltens eine Beeinträchtigung des reibungslosen Ablaufs des Dienstbetriebs herbeigeführt hat oder dies zu erwarten ist (Urteile vom 28. April 1966 - BVerwG 2 C 68.63 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 6 S. 27 f., vom 26. Mai 1966 - BVerwG 2 C 38.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 7 S. 31 ff. und vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - BVerwGE 26, 65 = Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 28 S. 39 f.; Beschluss vom 27. November 2000 - BVerwG 2 B 42.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 40 S. 5 f.).
  • BVerwG, 19.08.2019 - 2 B 72.18

    Einordnung eines Beihilfebetrugs als innerdienstliches Dienstvergehen;

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es - wie hier - unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 27. November 2000 - 2 B 42.00 - juris Rn. 10, vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 13 Rn. 7 f. und vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6).

    Es lässt außer Acht, dass für den Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts dessen materielle Rechtsauffassung maßgebend ist; ob diese Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage der Aufklärungspflicht, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. November 2000 - 2 B 42.00 - juris Rn. 11).

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