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   BVerwG, 08.03.2007 - 2 B 5.07   

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https://dejure.org/2007,15916
BVerwG, 08.03.2007 - 2 B 5.07 (https://dejure.org/2007,15916)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2007 - 2 B 5.07 (https://dejure.org/2007,15916)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2007 - 2 B 5.07 (https://dejure.org/2007,15916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Besoldungsanspruch eines im deutsch-polnischen Grenzgebiet eingesetzten Bundespolizeibeamten; Abgrenzung zwischen einer Verwendung im Ausland von einer Verwendung im "Beitrittsgebiet"; Besoldungsrechtliches Vorliegen eines Auslandsdienstes

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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

    Denn gemäß Art. 12 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik P. über Erleichterungen der Grenzabfertigung (vgl. das zugehörige Vertragsgesetz vom 3. Februar 1994, BGBl II S. 265) unterstehen die auf ... Hoheitsgebiet tätigen Grenzschutzbeamten - vorbehaltlich hier nicht einschlägiger Einschränkungen durch das genannte Abkommen und der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts - den Rechtsvorschriften der Republik P., auch wenn es sich dienstrechtlich nicht um Dienst im Ausland handelt (vgl. hierzu Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 2 B 5.07 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 22.06.2009 - 2 B 469/07

    Besoldung von Bundespolizeibeamten; Grenzschutzbeamte; Verwendung auf einer

    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.3.2007 - 2 B 5/07 - ausgeführt, die vorübergehende Verwendung des Klägers bei der Grenzschutzstelle sei besoldungsrechtlich kein Auslandsdienst und auch keine Verwendung im Ausland.

    Auch insoweit liegt entgegen der vom Kläger im Zulassungsverfahren geäußerten Auffassung eine "Verwendung im Beitrittsgebiet" im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV vor (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.3.2007 - 2 B 5/07 - juris; Beschl. v. 23.9.2008 - 2 B 81/07 - juris; Senatsurt. v. 11.10.2006 - 2 B 24/05 - Senatsbeschl. v. 21.5.2007 - 2 B 388/07 -).

    Vor diesem Hintergrund ist der Kläger, der zu keinem Zeitpunkt im bisherigen Bundesgebiet eingesetzt war, gemessen an den sonach allein maßgeblichen besoldungsrechtlichen Übergangsvorschriften der 2. BesÜV, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.3.2007 - 2 B 5/07 - a. a. O.; Beschl. v. 23.9.2008 - 2 B 81/07 - a. a. O.) ausgeführt hat, seit seiner Ernennung im Beitrittsgebiet verwendet worden.

  • OVG Sachsen, 31.08.2009 - 2 A 101/08

    Bundespolizeibeamte; Verwendung an auf tschechischem Hohheitsgebiet gelegenen

    Möglicherweise habe das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung vom 8.3.2007 - 2 B 5/07 - unberücksichtigt gelassen, dass der Wortlaut des § 1 Satz 2 und des § 6 der 2. BesÜV geändert und deren Anwendungsbereich erweitert worden sei.

    Die Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.3.2007 - 2 B 5/07 - und v. 23.9.2008 - 2 B 81/07 -, beide juris) und in der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurt. v. 11.10.2006 - 2 B 24/05 - Senatsbeschl. v. 21.5.2007 - 2 B 388/07 - ; Senatsbeschl. v. 22.6.2009 - 2 B 469/07 -) geklärt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05

    Vereinbarkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Bundesländern mit

    b) Für die Zeit nach Beendigung der Ausbildung bis Ende März 1999 liegt eine "Verwendung im Beitrittsgebiet" im Sinne der Vorschrift ungeachtet des Umstandes vor, dass der Kläger auf einer (vorgeschobenen) Grenzdienststelle des BGS eingesetzt worden ist, die auf polnischem Hoheitsgebiet liegt (so für einen vergleichbaren Fall OVG Bautzen, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 2 B 24/05 - unter Abänderung des vom Kläger für seine Rechtsauffassung in Bezug genommenen Urteils des VG Dresden vom 12. Oktober 2004 - 11 K 257/04 - Juris Rn. 30, 31; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2007 - 2 B 5.07 -).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07

    Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet;

    Die 2. Besoldungs-Übergangsverordnung kennt als geografische Differenzierungskriterien nur das "bisherige Bundesgebiet", das "Beitrittsgebiet" und im Falle einer nur vorübergehenden Verwendung den Begriff "außerhalb des Beitrittsgebiets" (vgl. § 1 Satz 2 2. BesÜV), nicht aber das "Ausland" (vgl. zum Ganzen: Beschluss vom 8. März 2007 BVerwG 2 B 5.07 ).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07

    Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet;

    5 Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 8. März 2007 BVerwG 2 B 5.07 bereits ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 4 S 671/12

    Dienstlicher Wohnsitz eines Polizeibeamten beim deutsch-schweizerischen

    Allein der Umstand, dass der Beamte regelmäßig oder ständig seinen Dienst oder eine Tätigkeit bei einer bestimmten Einrichtung an einem bestimmten (Dienst-)Ort verrichtet, erhebt diesen noch nicht zum (gesetzlichen) dienstlichen Wohnsitz (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 08.03.2007 - 2 B 5.07 - und vom 25.09.2008 - 2 B 79.07 -, jeweils Juris; zur Unterscheidung zwischen Dienstort und dienstlichem Wohnsitz vgl. etwa Kunz, VR 2005, 155, 159 mit Verweis auf reisekostenrechtliche Entscheidungen: BVerwG, Urteil vom 23.10.1985 - 6 C 3.84 -, ZBR 1986, 141; Senatsurteil vom 27.06.1988 - 4 S 1172/88 -, ZBR 1989, 86).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07

    Rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Besoldung von bei der

    5 Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 8. März 2007 BVerwG 2 B 5.07 bereits ausgeführt:.
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