Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.1998 - 2 B 7.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20864
BVerwG, 21.09.1998 - 2 B 7.98 (https://dejure.org/1998,20864)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1998 - 2 B 7.98 (https://dejure.org/1998,20864)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1998 - 2 B 7.98 (https://dejure.org/1998,20864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,20864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 1 L 113/18

    Ausschluss von Lehrkräften, die in der Qualifikationsphase des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt dem Normgeber bei der Regelung der Arbeitszeit der Lehrer eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982, a. a. O., und Beschluss vom 21. September 1998 - 2 B 7.98 -, juris Rn. 5).

    Danach erlaubt die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele grundsätzlich die Festlegung einer verschieden hohen und die Gleichheit dieser Ziele grundsätzlich die Festlegung einer gleich hohen Pflichtstundenzahl (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1998, a. a. O. m. w. N.).

    Auch in den materiellen Ausbildungszielen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21. September 1998, a. a. O. Rn. 8) treten keine Abweichungen zu Tage, aus denen wirklichkeitskonform auf eine unterschiedliche Arbeitsbelastung der Lehrkräfte geschlossen werden kann.

  • BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 5/03 R

    Erziehungsgeld - volle Erwerbstätigkeit - Arbeitszeit - Lehrerin - Pflichtstunden

    Ein derartiger sachlicher Bezug wird in der ständigen Rechtsprechung des BVerwG bei der Differenzierung zwischen den verschiedenen Schultypen im Hinblick auf die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele angenommen (BVerwG, 15. Dezember 1971 - VI C 40.68; 13. Juli 1977 - VI C 85.75; Urteile vom 28. Oktober 1982 - 2 C 88.81 und 21. September 1998 - 2 B 7/98; alle JURIS s auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Oktober 1982 - 5 A 33/81, JURIS).
  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigt vielmehr die Gleichartigkeit des Ausbildungsziels an den Gymnasien bei generalisierender Betrachtung grundsätzlich die einheitliche Festsetzung der Pflichtstunden, während eine Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele geeignet sein kann, wirklichkeitskonform die Annahme einer unterschiedlichen Arbeitsbelastung zu stützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1977 - VI C 85.75 -, Buchholz 237.4 § 74 HambLBG Nr. 2 und Beschluss vom 21. September 1998 - 2 B 7.98 -, Buchholz 237.6 § 80 NdsLBG Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 6 A 2247/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Überleitung einer Lehrkraft an einer

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - VI C 85.75 -, ZBR 1978, 69 und vom 21. September 1998 - 2 B 7.98 -, Buchholz 237.6 § 80 NdsLBG Nr. 2 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2004 - 6 A 2878/03 -, Juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht