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   BVerwG, 26.07.2007 - 2 B 72.06   

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BVerwG, 26.07.2007 - 2 B 72.06 (https://dejure.org/2007,18991)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2007 - 2 B 72.06 (https://dejure.org/2007,18991)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 2 B 72.06 (https://dejure.org/2007,18991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer mit Einführung des Versorgungsrechtsänderungsgesetzes verbundenen Änderung in Bezug auf eine Steigerung des Ruhegehaltssatzes; Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Vergleich von angestellten und ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 6.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 2 B 72.06
    Denn der Beklagte hat die Versorgung der Klägerin unter Anerkennung des nach altem Recht erreichten Ruhegehaltssatzes gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ermittelt, und zwar ohne Anwendung der früheren, mittelbar diskriminierend wirkenden Regelung des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 und 3 BeamtVG i.d.F. vom 12. Februar 1987 (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 25. Mai 2005 BVerwG 2 C 6.04 Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 10; hier nicht anzuwenden gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BeamtVG i.d.F. vom 16. März 1999), so dass sich die Klägerin mit einem Ruhegehaltssatz von 50, 35 % wesentlich besser stellt als mit einem Ruhegehaltssatz von 39, 14 %, der sich bei Anwendung der linearen Ruhegehaltsskala des neuen Rechts ergeben hätte.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 2 B 72.06
    4 Grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992;; Versorgungsabschlag bei

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 2 B 72.06
    5 Zwar hat der Senat in der von der Beschwerde zitierten Entscheidung vom 23. April 1998 BVerwG 2 C 2.98 (Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4) darauf hingewiesen, dass die bisherige Ausgestaltung der Beamtenversorgung sowohl vor wie seit 1992 ebenso wie die bisherige Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern, führe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 4 L 30.07

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten betreffend einen Teilstatus

    In Abkehr von seiner bisherigen Praxis (vgl. Senatsbeschluss a.a.O.) geht der Senat bei der Berechnung des Zweijahresbetrages nicht mehr vom 26-fachen, sondern nur noch vom 24-fachen Monatsbetrag der Differenz aus (ebenso OVG Münster, Beschluss vom 5. März 2007 - 21 E 1431/06 -, juris Rn. 5 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 1 Q 40/06 -, juris Rn. 24; OVG Weimar, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 2 KO 183/07 -, juris Rn. 3 jeweils im Anschluss an BVerwG, Streitwertbeschluss zum Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 22.05 - [anders noch Beschluss vom 20. September 2006, a.a.O. Rn. 4]; BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 2 B 72.06 - Rn. 7; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 14 B 00.362 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 4 L 29.07

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

    In Abkehr von seiner bisherigen Praxis (vgl. Senatsbeschluss a.a.O.) geht der Senat bei der Berechnung des Zweijahresbetrages nicht mehr vom 26-fachen, sondern nur noch vom 24-fachen Monatsbetrag der Differenz aus (ebenso OVG Münster, Beschluss vom 5. März 2007 - 21 E 1431/06 -, juris Rn. 5 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 1 Q 40/06 -, juris Rn. 24; OVG Weimar, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 2 KO 183/07 -, juris Rn. 3 jeweils im Anschluss an BVerwG, Streitwertbeschluss zum Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 22.05 - [anders noch Beschluss vom 20. September 2006, a.a.O. Rn. 4]; BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 2 B 72.06 - Rn. 7; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 14 B 00.362 -, juris Rn. 4).
  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 2 K 12.150

    Werden von einem (Landes-)Beamten Beiträge in die Altersversorgung der Landwirte

    Der Streitwert wird auf 7.158,00 EUR festgesetzt (§ 63 Abs. 2 Satz 1, § 42 Abs. 2 Satz 2, § 52 Abs. 1 GKG; Nr. 11. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, veröffentlicht in NVwZ 2004, 1327; 2-facher Jahresbetrag des monatlichen Ruhensbetrags von 298, 25 EUR; vgl. BVerwG vom 26.7.2007 Az. 2 B 72.06 RdNr. 7; BayVGH vom 28.2.2011 Az. 3 ZB 08.403 RdNr. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 1 A 2728/07

    Anrechnungsfreiheit einer Rente i.R.d. Ruhensregelung in Höhe von 40 Prozent

    Der Berechnung des zweifachen Jahresbetrages legt der Senat im Anschluss an die entsprechende jüngere - allerdings nicht mit einer Begründung versehene - Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr nicht mehr den 26-fachen, sondern nur noch den 24-fachen Monatsbetrag der Differenz zwischen dem innegehabten und erstrebten Teilstatus zugrunde - vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2006 - 2 C 22.05 - (insoweit n.v.), vom 26. Juli 2007 - 2 B 72.06 -, juris, dort Rn. 7, und vom 31. März 2009 - 2 B 75.08 - dem BVerwG folgend der 21. bzw. nunmehr 3. Senat des OVG NRW, Beschlüsse vom 5. März 2007 - 21 E 1431/06 -, NVwZ-RR 2007, 429, und vom 28. Mai 2009 - 3 E 331/09 - (n.v.); Thüringer OVG, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 2 KO 183/07 -, JurBüro 2008, 33 = juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 1 Q 40/06 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 4 L 29.07 -, juris - und hält an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung, welche an die gesetzliche Wertung des (in Teilstatussachen freilich nicht unmittelbar einschlägigen) § 52 Abs. 5 GKG angeknüpft hat - vgl. etwa den Streitwertbeschluss vom 4. Juni 2008 - 1 A 4629/06 - (n.v.) und den Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 1 B 1336/08 -, aus Gründen der Rechtseinheit sowie mit der gegen die Berücksichtigung einer zusätzlichen (dreizehnten) Zahlung pro Jahr sprechenden Erwägung nicht mehr fest, dass die von den unterschiedlichen Dienstherren gewährten jährlichen Sonderzahlungen mittlerweile stark reduziert worden sind und bei weitem nicht mehr den Umfang eines weiteren Monatsgehalts erreichen.
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