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BGH, Ermittlungsrichter, 02.05.2003 - 2 BGs 141/03 |
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BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 02. Mai 2003 - 2 BGs 141/03 (https://dejure.org/2003,69486)
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Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 02.05.2003 - 2 BGs 141/03
- BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
- BGH, 21.10.2003 - 2 BJs 11/03
- BGH, 15.12.2003 - 2 BJs 11/03
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer …
Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 2003 - 2 BGs 141/2003 - wird mit der Maßgabe verworfen, daß es in der Beschlußformel an Stelle von "die Beschlagnahme folgender Gegenstände richterlich bestätigt" heißt "die vorläufige Sicherstellung folgender Gegenstände zum Zwecke der Durchsicht richterlich bestätigt".Diesem Antrag hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit Beschluß vom 2. Mai 2003 - 2 BGs 141/2003 - entsprochen.