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   BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97   

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https://dejure.org/1997,10448
BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97 (https://dejure.org/1997,10448)
BSG, Entscheidung vom 23.09.1997 - 2 BU 194/97 (https://dejure.org/1997,10448)
BSG, Entscheidung vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 (https://dejure.org/1997,10448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassung bei der Rüge der Divergenz einer Entscheidung - Feststellung einer Tatsache anhand von Beweisanzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1; SGG § 103
    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97
    Unter Berücksichtigung des Beweisnotstands im Rahmen der Beweiswürdigung in solchen Fällen hat der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 38/96 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß es dem Tatsachengericht im Rahmen seiner freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen bleibt, je nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen, im Einzelfall ein Indiz für die Feststellung einer Tatsache ausreichen zu lassen.
  • BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 338/85

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97
    Nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist die Revision zuzulassen, wenn das Urteil des LSG mit einer eigenen konkreten rechtlichen Aussage von einer bestimmten rechtlichen Aussage hier des BSG abweicht und auf dieser Abweichung beruht; beide rechtlichen Aussagen müssen untereinander unvereinbar sein (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 und SozR 1500 § 160 Nr. 61; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl, 1997, IX RdNr 78).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97
    Nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist die Revision zuzulassen, wenn das Urteil des LSG mit einer eigenen konkreten rechtlichen Aussage von einer bestimmten rechtlichen Aussage hier des BSG abweicht und auf dieser Abweichung beruht; beide rechtlichen Aussagen müssen untereinander unvereinbar sein (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 und SozR 1500 § 160 Nr. 61; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl, 1997, IX RdNr 78).
  • LSG Hessen, 04.05.2021 - L 3 U 70/19

    1. Die Beurteilungskriterien in den Konsensempfehlungen beziehen sich auf

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg.), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).
  • LSG Hessen, 02.04.2019 - L 3 U 48/13

    Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg.), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).
  • LSG Hessen, 19.06.2018 - L 3 U 129/13

    Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs als Berufskrankheit anerkennen

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).
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