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BSG, 05.02.1980 - 2 BU 27/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose - …
Dass damit die Leistungspflicht eines deutschen Sozialversicherungsträgers nicht begründet wird, wenn für die Entstehung einer BK ausschließlich Arbeiten in Jugoslawien, während der ein Versicherungsschutz nach deutschen Gesetzen nicht bestand, in Betracht kommen, hat der Senat bereits für die Rechtslage nach dem hiermit inhaltlich übereinstimmenden Art. 20 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit (BGBl II 1969, 1438) entschieden (BSG Beschluss vom 5. Februar 1980 - 2 BU 27/79 = HVGBG RdSchr VB 62/80). - BSG, 29.10.1980 - 2 RU 41/78
Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden nach RVO
Bei Tätigkeiten, die wesentlich allein von der stationären Behandlung unabhängigen privaten Interessen des Versicherten dienen, besteht demnach allerdings wie auch im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses (§ 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO) kein Versicherungsschutz (s Urteil des Senats vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 50/78 - mit den dort angeführten Beispielfällen, daß der Versicherte einen Theaterabend oder eine sonstige kulturelle Veranstaltung besucht oder einen Ausflug unternimmt, um sich in rein zeitlichem Zusammenhang mit einer Kur die Umgebung anzusehen; s ferner Urteil des Senats vom 12 , Juli 1979 - 2 BU 27/79 -, Schreiben eines Briefes im Krankenzimmer während einer stationären Behandlung). - BSG, 24.11.1982 - 5a RKnU 3/81 In ähnlicher Weise hat der 2. Senat des BSG zu Art. 20 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12. Oktober 1969 (BGBl II 1969, 1H38) entschieden, es bedürfe keiner höchstrichterlichen Klärung, daß die Leistungspflicht eines deutschen Unfallversicherungsträgers nicht begründet werde, wenn für die Entstehung einer Berufskrankheit ausschließlich Arbeiten in Jugoslawien in Betracht kämen (Beschluß vom 5. Februar 1980 - 2 BU 27/79 - in Plöger/Wortmann, Deutsche Sozialversicherungsabkommen mit ausländischen Staaten, Fußnote 1 zu Art. 20 des deutsch-jugoslawischen Abkommens, XIV S 38.2).