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BSG, 30.07.1985 - 2 BU 83/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.05.1962 - 9 RV 590/59
Zu den Rechtsfolgen hinsichtlich der MdE, wenn eine aktive Lungentuberkulose für …
Auszug aus BSG, 30.07.1985 - 2 BU 83/85
Es sei zu klären, ob das Kriterium "Zeitablauf', wie es in der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22. Mai 1962 -9 RV 590/59 - (BSGE 17, 63) für den Fall der Tuberkulose zugrunde gelegt worden sei, auch für die häuâ- g vorkommenden Fälle der Berufskrankheit Hepatitis zugrunde gelegt werden.
- BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit - …
Nach dem Beschluss des Senats vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85, der an die Rechtsprechung zum Versorgungsrecht (…BSGE 17, 63 f = SozR Nr. 17 zu § 62 BVG) anknüpfe, könne in dem jahrelangen Inaktivbleiben einer ihrer Natur zu Rückfällen neigenden Krankheit eine wesentliche Änderung der Verhältnisse liegen.Dem hat sich der erkennende Senat in zwei Beschlüssen vom 11. Dezember 1980 - 2 BU 227/79 - und vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85 - grundsätzlich angeschlossen.
Soweit der Beschluss vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85 - ohne weitere Begründung im Wesentlichen auf den reinen Zeitablauf abstellt, wird daran nicht festgehalten.
- SG Gießen, 05.12.2000 - S 1 U 1491/98
Berufskrankheit - Abgrenzung - Krankheit - Infektion - Hepatitis
Aus dem im Laufe des Verfahrens beigezogenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 25.05.1990 -- 2 BU 29/90 und 30.07.1985 -- 2 BU 83/85 sowie den dazugehörigen Entscheidungen des LSG München vom 24.10.1989 -- L 3 U 243/87 sowie des LSG Celle vom 24.04.1985 -- L 6 U 328/83 folgt ebenfalls nichts Anderes, weil die Versicherten in diesen Verfahren zumindest in der Vergangenheit im Gegensatz zur Klägerin an einer manifesten Hepatitis-Erkrankung gelitten hatten.