Rechtsprechung
   BSG, 30.07.1985 - 2 BU 83/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,19021
BSG, 30.07.1985 - 2 BU 83/85 (https://dejure.org/1985,19021)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1985 - 2 BU 83/85 (https://dejure.org/1985,19021)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85 (https://dejure.org/1985,19021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,19021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.05.1962 - 9 RV 590/59

    Zu den Rechtsfolgen hinsichtlich der MdE, wenn eine aktive Lungentuberkulose für

    Auszug aus BSG, 30.07.1985 - 2 BU 83/85
    Es sei zu klären, ob das Kriterium "Zeitablauf', wie es in der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22. Mai 1962 -9 RV 590/59 - (BSGE 17, 63) für den Fall der Tuberkulose zugrunde gelegt worden sei, auch für die häuâ- g vorkommenden Fälle der Berufskrankheit Hepatitis zugrunde gelegt werden.
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Nach dem Beschluss des Senats vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85, der an die Rechtsprechung zum Versorgungsrecht (BSGE 17, 63 f = SozR Nr. 17 zu § 62 BVG) anknüpfe, könne in dem jahrelangen Inaktivbleiben einer ihrer Natur zu Rückfällen neigenden Krankheit eine wesentliche Änderung der Verhältnisse liegen.

    Dem hat sich der erkennende Senat in zwei Beschlüssen vom 11. Dezember 1980 - 2 BU 227/79 - und vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85 - grundsätzlich angeschlossen.

    Soweit der Beschluss vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85 - ohne weitere Begründung im Wesentlichen auf den reinen Zeitablauf abstellt, wird daran nicht festgehalten.

  • SG Gießen, 05.12.2000 - S 1 U 1491/98

    Berufskrankheit - Abgrenzung - Krankheit - Infektion - Hepatitis

    Aus dem im Laufe des Verfahrens beigezogenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 25.05.1990 -- 2 BU 29/90 und 30.07.1985 -- 2 BU 83/85 sowie den dazugehörigen Entscheidungen des LSG München vom 24.10.1989 -- L 3 U 243/87 sowie des LSG Celle vom 24.04.1985 -- L 6 U 328/83 folgt ebenfalls nichts Anderes, weil die Versicherten in diesen Verfahren zumindest in der Vergangenheit im Gegensatz zur Klägerin an einer manifesten Hepatitis-Erkrankung gelitten hatten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht