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ArbG Frankfurt/Main, 24.03.2004 - 2 BV 690/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 TaBV 132/07
Vertragsstrafe; Vereinbarung; Betriebsrat; Arbeitgeber; Wirksamkeit; Versetzung
Angesichts dieses dem Betriebsrat eingeräumten rechtlichen Wirkungskreises bestehen auch keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, wenn er sich als potentieller Gläubiger mit dem Arbeitgeber als potentiellem Schuldner darauf verständigt, dass im Falle eines - im Streitfall gerichtlich festzustellenden - Verstoßes gegen die §§ 99 f. BetrVG eine Vertragsstrafe an einen neutralen Dritten zu zahlen ist (vgl. ArbG Kiel, Beschl. v. 13.12.2007 - 5 BV 62a/07; a.A. ArbG Frankfurt, Beschl. v. 24.03.2004 - 2 BV 690/03).