Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 13.07.2009 - 2 BV 8/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 22.04.2009 - 2 BV 8/09
- ArbG Ludwigshafen, 13.07.2009 - 2 BV 8/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09
- ArbG Ludwigshafen, 30.10.2009 - 2 BV 8/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09
Gegenstandswert - Beschwerdebefugnis des Arbeitgebers - Hilfsstreitwert
Die Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 13.07.2009 - 2 BV 8/09 - wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.
Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 22.04.2009 - 2 BV 8/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 22.04.2009 - 2 BV 8/09
- ArbG Ludwigshafen, 13.07.2009 - 2 BV 8/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09
- ArbG Ludwigshafen, 30.10.2009 - 2 BV 8/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einem Verbot der Handynutzung …
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 22.4.2009 - 2 BV 8/09 - wird zurückgewiesen.Zum weiteren Sach- und Streitstand wird auf die Gründe I des Beschlusses des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 22. April 2009 - 2 BV 8/09 - (Seite 2 - 4 = Bl. 27 - 29 d. A.).
den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 22. April 2009 - 2 BV 8/09 - abzuändern und nach den zuletzt gestellten Anträgen 1. Instanz zu entscheiden.
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im Operationssaal
Soweit es um die Nutzung eines Mobiltelefons bei bzw. während der Arbeit geht, hat das ArbG Ludwigshafen am Rhein im Beschluss vom 22.04.2009 - 2 BV 8/09 - für (in einem Altenpflegeheim zu erbringende) Pflegedienstleistungen entschieden, dass der Arbeitnehmer bei der Nutzung eines Privathandys unmittelbar von der Arbeitsleistung abgelenkt werde; das Arbeitsverhalten würde beeinträchtigt.
Rechtsprechung
ArbG Herford, 19.08.2009 - 2 BV 8/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zur Frage der Zustimmungsersetzung zur Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden bei detektivischer Arbeitsüberwachung und unklaren Arbeitszeitvorgaben.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 103 BetrVG
Zur Frage der Zustimmungsersetzung zur Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden bei detektivischer Arbeitsüberwachung und unklaren Arbeitszeitvorgaben. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmungsersetzung zur Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden bei detektivischer Arbeitsüberwachung und unklaren Arbeitszeitvorgaben; Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat durch den Arbeitgeber; Kündigung bei einem dringenden Verdacht einer ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90
Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit
Auszug aus ArbG Herford, 19.08.2009 - 2 BV 8/09
Es können sich also unterschiedliche betriebsübliche Arbeitszeiten ergeben (s. auch BAG-Beschluss vom 16.07.1991, 1 ABR 69/90 in Betriebsberater 1991 S. 2156). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus ArbG Herford, 19.08.2009 - 2 BV 8/09
Schlussendlich wird die Arbeitgeberin auch bei ihrer ganzen Argumentation zu berücksichtigen haben, dass - sollte man alle zuvorigen Ausführungen betreffend die Arbeitszeit des Beteiligten zu 3. einmal außer acht lassen - es zu keiner konkreten Schädigung der Arbeitgeberin gekommen ist; was das bedeutet, kann in der Entscheidung des BAG vom 26.03.2009, 2 AZR 953/07 in Der Betrieb 2009 S. 1772 nachgelesen werden. - OLG Köln, 04.11.2002 - 19 U 38/02
Unzulässigkeit einer fristlosen Kündigung
Auszug aus ArbG Herford, 19.08.2009 - 2 BV 8/09
Das Gericht ist auch geneigt, in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OLG Köln vom 04.11.2002, 19 U 38/02, in LAGE § 626 BGB Nr. 145 zurückzugreifen, in dem es auch um die detektivische Suche nach Verfehlungen in den Reisekostenabrechnungen ging. - LAG Düsseldorf, 26.05.1993 - 18 Sa 303/93
Arbeitszeiten eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Auszug aus ArbG Herford, 19.08.2009 - 2 BV 8/09
Andererseits hat das LAG Düsseldorf im Urteil vom 26.05.1993, 18 Sa 303/93 in NZA 1994 S. 720 ausgeführt, dass freigestellte Betriebsratsmitglieder die betriebsübliche Arbeitszeit einzuhalten haben. - LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 37/07
Zeitliche Festlegung der Anwesenheitszeiten eines freigestellten …
Auszug aus ArbG Herford, 19.08.2009 - 2 BV 8/09
Ein von der Arbeit freigestelltes Betriebsratsmitglied muss seine Anwesenheit im Betrieb grundsätzlich so gestalten, dass sich möglichst alle Arbeitnehmer an ihn wenden können; das LAG Rheinland-Pfalz hat im Beschluss vom 8. November 2007 (9 TaBV 37/07) ausgeführt, dass Betriebsratsmitglieder hauptsächlich dann Betriebsratsaufgaben zu erledigen haben, wenn der wesentliche Teil der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber im Betrieb anwesend sind.
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ArbG Ludwigshafen, 30.10.2009 - 2 BV 8/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 22.04.2009 - 2 BV 8/09
- ArbG Ludwigshafen, 13.07.2009 - 2 BV 8/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09
- ArbG Ludwigshafen, 30.10.2009 - 2 BV 8/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09