Rechtsprechung
ArbG Detmold, 25.07.2007 - 2 BVGa 27/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 25.07.2007 - 2 BVGa 27/07
- LAG Hamm, 30.07.2007 - 10 TaBVGa 17/07
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 30.07.2007 - 10 TaBVGa 17/07
Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 25.07.2007 - 2 BVGa 27/07 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 25.07.2007 - 2 BVGa 27/07 - abzuändern und der Arbeitgeberin unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 EUR für den Fall der Zuwiderhandlung aufzugeben, die zum 01.08.07 geplante personelle Funktionstrennung zwischen Mitarbeitern im Verkauf/Kasse (Kundenteam) und im Warenservice (Warenteam) in der Filiale L1 solange zu unterlassen, bis der zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin zu versuchende Interessenausgleich zustande gekommen oder entgültig gescheitert ist.