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   OVG Hamburg, 02.10.1998 - 2 Bs 356/98   

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OVG Hamburg, 02.10.1998 - 2 Bs 356/98 (https://dejure.org/1998,38274)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.1998 - 2 Bs 356/98 (https://dejure.org/1998,38274)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 1998 - 2 Bs 356/98 (https://dejure.org/1998,38274)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Verlegung einer Bushaltestelle.

    Diesem objektiv-rechtlichen Gebot planerischer Abwägung entspricht ein subjektives Recht des planungsbetroffenen Anliegers auf fehlerfreie Berücksichtigung seiner privaten Belange (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.6.2014, 11 A 472/14, juris Rn. 12 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.12.1991, 23 B 2230/91, juris Rn. 10 ff.; Hessischer VGH, Beschl. v. 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 10; offen gelassen bei OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 11 und OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5).

    Dies gilt jedenfalls für die rechtlich und hier sogar grundrechtlich geschützten Interessen der Anlieger (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5), da die Behörde auch im Rahmen des nichtförmlichen Planungsverfahrens an Gesetz und Recht gebunden ist und die Realisierung rechtlich geschützter Positionen der Anlieger nicht von der Wahl des Verfahrens durch die Behörde abhängen kann.

    Dabei orientiert sich das Gericht an der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zum Streitwert bei Nachbarklagen zum Schutz der Wohnnutzung (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 10).

  • VG Hamburg, 16.05.2019 - 15 E 1775/19

    Eilverfahren gegen die im Rahmen der Baumaßnahmen vorgenommene Vollsperrung einer

    In der veröffentlichten Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts wurde bisher ausdrücklich offen gelassen, ob von dieser Straßenplanung Betroffene einen Anspruch auf fehlerfreie Abwägung ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte haben (OVG Hamburg, Beschlüsse vom 15.2.2007, 3 Bf 330/04.Z u.a., juris Rn. 11, und vom 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5) .

    Angesichts der möglichen Betroffenheit von Nachbarn eines Straßenbauvorhabens in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen erscheint es der beschließenden Kammer indes nach der hier im Eilverfahren möglichen rechtlichen Prüfung als geboten, insoweit keinen rechtsschutzfreien Raum zu belassen, sondern einen Rechtsschutz zu gewähren, der in etwa dem eines förmlich ausgestalteten Verwaltungsverfahrens entspricht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5) , somit nicht nur die Beachtung zwingenden Gesetzesrechtes erfordert, sondern auch einen Anspruch auf fehlerfreie Abwägung der betroffenen privaten Belange im Rahmen der nach § 13 Abs. 2 HWG erfolgenden Ermessensentscheidung gibt (entsprechend bereits unter Hinweis auf den Rechtsschutz in Planfeststellungsverfahren VG Hamburg, Beschluss vom 19.5.2017, 6 E 7145/16, BA S. 17 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3 und vom 20.12.1991, 23 B 2230/91, juris Rn. 10 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 10; OVG Saarland, Urteil vom 30.1.1996, 2 R 10/95, AS RP-SL 25, 315 ff., Kurztext in juris).

  • OVG Hamburg, 15.02.2007 - 3 Bf 333/04

    Zusammenhang zwischen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen - Einbahnstraße -

    Das Hamburgische Wegegesetz räumt einem Anlieger oder sonstigen Betroffenen damit - anders als der Kläger annimmt - kein Recht darauf ein, dass eine Ausbaumaßnahme zu unterbleiben hat, wenn sie nicht erforderlich ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998 - 2 Bs 356/98 - juris).
  • VG Hamburg, 02.02.2023 - 5 K 3154/18

    Erfolglose Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einem Abschnitt der

    Damit wird dem einzelnen Dritten im Rahmen der Wegebaulast gerade kein allgemeiner Rechtsanspruch darauf eingeräumt, dass eine einzelne Maßnahme durchgeführt wird, wenn sie erforderlich ist oder dass sie unterbleibt, wenn sie nicht erforderlich ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 4; VG Hamburg, Urt. v. 12.6.2006, 5 K 4503/03, n.v. m.w.N.; vgl. insbesondere auch zu einem wortgleich formulierten Hilfsantrag VG Köln, Urt. v. 9.5.2014, 18 K 1944/13, juris Rn. 28).
  • VG Hamburg, 11.07.2022 - 19 E 2676/22

    Erfolgloser Eilantrag von Anliegern auf vorläufige Einstellung von Bauarbeiten

    In der veröffentlichten Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts wurde bisher ausdrücklich offengelassen, ob von Wegebaumaßnahmen Betroffene einen Anspruch auf fehlerfreie Abwägung ihrer subjektivöffentlichen Rechte haben (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 330/04.Z u.a., juris Rn. 11; Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5).

    Angesichts der möglichen Betroffenheit von Anliegern einer Wegebaumaßnahme in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen erscheint es der beschließenden Kammer nach der hier im Eilverfahren möglichen rechtlichen Prüfung jedoch als geboten, insoweit keinen rechtsschutzfreien Raum zu belassen, sondern einen Rechtsschutz zu gewähren, der in etwa dem eines förmlich ausgestalteten Verwaltungsverfahrens entspricht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5) und damit nicht nur die Beachtung zwingenden Gesetzesrechtes erfordert, sondern auch eine Überprüfung der Abwägung der betroffenen privaten Belange im Rahmen der nach § 13 Abs. 2 HWG zu treffenden Entscheidung der Wegebauaufsichtsbehörde zum Gegenstand hat (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 17.5.2019, 15 E 1673/19, juris Rn. 35, m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 20.07.2023 - 1 EO 349/23

    Statthaftigkeit eines Antrags nach § 123 VwGO; erstrebte Verpflichtung des

    Damit wird einzelnen Dritten im Rahmen der Straßenbaulast gerade kein allgemeiner Rechtsanspruch darauf eingeräumt, das eine einzelne Maßnahme durchgeführt wird, wenn sie erforderlich ist oder dass sie unterbleibt, wenn sie nicht erforderlich ist (vgl. HambOVG, Beschl. v. 2. Oktober 1998 - 2 Bs 356/98 -, juris, Rn. 4 m. w. N. und dem im Ergebnis zustimmend auch Sauthoff, a. a. O., Rn. 983).
  • VG Hamburg, 11.09.1998 - 2 VG 4020/98
    Zur unterbliebenen Anhörung von Nachbarn in einem nicht förmlich festgelegten Verwaltungsverfahren.Anmerkung: Hierzu liegt eine nachgehende obergerichtliche Entscheidung vor; Beschluß vom 02.10.98, 2 Bs 356/98.
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