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   BVerfG, 12.07.1995 - 2 BvR 1130/95   

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https://dejure.org/1995,3076
BVerfG, 12.07.1995 - 2 BvR 1130/95 (https://dejure.org/1995,3076)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.1995 - 2 BvR 1130/95 (https://dejure.org/1995,3076)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 2 BvR 1130/95 (https://dejure.org/1995,3076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGStGB Art. 315a Abs. I; GG Art. 103 Abs. 2
    Einstweilige Anordnung gegen die Strafvollstreckung aus einer Verurteilung wegen Totschlags an der innerdeutschen Grenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückwirkende Aufhebung - Verjährung - Einstweilige Anordnung - Strafvollstreckung - Totschlag - Grenze der DDR - West-Berlin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 138
  • NStZ 1995, 490
  • NJ 1995, 528
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1995 - 2 BvR 1130/95
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (BVerfGE 71, 158 [161]).

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]).

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1995 - 2 BvR 1130/95
    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (BVerfGE 66, 39 [56]; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1995 - 2 BvR 1130/95
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 [180]), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 [322]).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1995 - 2 BvR 1130/95
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 [180]), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 [322]).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    bb) Soweit auf die Taten das Recht der DDR (§ 223, § 239 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 RStGB, § 115 Abs. 1, § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 1 StGB-DDR) Anwendung findet, hat die Verjährung in der DDR indes aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses bis zum 3. Oktober 1990 geruht (§ 69 Abs. 1 Satz 1 RStGB, § 83 Nr. 2 StGB-DDR), so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 40, 48; 40, 113; 41, 247, 248; 41, 317, 320; BGHR StGB § 78b Abs. 1 Verfolgungshindernis 2 - dazu bestätigend BVerfG, Kammer, Beschluß vom 13. November 1996 - 2 BvR 1130/95 - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 1 W 32/23

    Macht eine vorherige Anwaltstätigkeit den Richter befangen?

    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2020 - 1 W 25/20
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage, § 42, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 1 AR 57/19

    Geschäftsführer einer Prozesspartei ist Handelsrichter: Gesamte Kammer befangen!

    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2023 - 1 W 22/23

    Einschätzung der Rechtslage ist kein Befangenheitsgrund!

    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2021 - 1 W 33/20

    Befangenheitsantrag muss sofort begründet werden!

    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 42, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18

    Besetzung und Vertretung in der Kammer für Handelssachen

    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rdnr. 9).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 1 W 10/12

    Zivilprozessrecht: Ablehnung wegen Befangenheit; fehlender förmlicher

    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend das Vorliegen eines Sachverhalts, der von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGHZ 77, 70, 72; NJW 1995, 1677, 1679; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 42, Rdnr. 9).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2022 - 1 W 12/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs Fehlende

    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rn. 9).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 2055/94

    Unbegründete Selbstablehnung eines Richters des BVerfG

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 469/96

    Übertragung der Grundsätze für nachrichtendienstliche Straftaten

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