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   BVerfG, 07.02.2002 - 2 BvR 1262/01   

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BVerfG, 07.02.2002 - 2 BvR 1262/01 (https://dejure.org/2002,65999)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 2 BvR 1262/01 (https://dejure.org/2002,65999)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 2 BvR 1262/01 (https://dejure.org/2002,65999)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 2 Ss 9/15

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Zeitspanne von mehreren Stunden zwischen

    Dass auch das mit dem Ziel der Erschwerung von Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommene Selbstanketten von Personen an Sachen Gewalt darstellt, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als eine mit Art. 103 Abs. 2 GG zu vereinbarende und damit verfassungsrechtlich zulässige Auslegung des Gewaltbegriffs angesehen (BVerfGE 104, 92, 102; BVerfG, Beschl. vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 1262/01 -, zitiert nach juris; BVerfG NJW 2006, 136).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13

    Strafrechtliche Ahndung von Blockadeaktionen: Nötigung durch Anketten an

    Auch hat das Bundesverfassungsgericht in seiner weiteren Rechtsprechung zu Blockade-Fällen (vgl. hierzu die Nachweise bei Eser/Eisele a.a.O. und Fischer a.a.O.) das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG bei der strafrechtlichen Ahndung von Blockadeaktionen dann als nicht verletzt angesehen, wenn die Teilnehmer über die durch ihre bloße körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physisch wirkende Barriere errichtet (Beschluss v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92), etwa sich mittels eines stabilen Eisenrohrs, Gliederketten sowie eines Vorhängeschlosses an den Schienenstrang angekettet haben (BVerfG, Beschluss vom 07.02.2002 - 2 BvR 1262/01 - bei juris).
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