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   BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1388/91, 2 BvR 1389/91, 2 BvR 1390/91, 2 BvR 1391/91   

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https://dejure.org/1991,3469
BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1388/91, 2 BvR 1389/91, 2 BvR 1390/91, 2 BvR 1391/91 (https://dejure.org/1991,3469)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1991 - 2 BvR 1388/91, 2 BvR 1389/91, 2 BvR 1390/91, 2 BvR 1391/91 (https://dejure.org/1991,3469)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1991 - 2 BvR 1388/91, 2 BvR 1389/91, 2 BvR 1390/91, 2 BvR 1391/91 (https://dejure.org/1991,3469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Wiedereinsetzung bei mangelnder Sorgfaltspflicht - Sprachunkundige Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Beschleunigungsgebot - Ausländer - Unzureichende Sprachkenntnisse - Wegfall des Hindernisses - Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 262
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1388/91
    Ob dies noch dem Grundsatz entspricht, daß die Versäumung einer - einwöchigen - Rechtsbehelfsfrist, soweit sie auf unzureichenden Sprachkenntnissen des Ausländers beruht, nicht als verschuldet im Sinne des Rechts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzusehen ist (vgl. BVerfGE 40, 95 [99 f.]; 42, 120 [125 f.]), braucht hier nicht entschieden zu werden.

    Ist dies nicht geschehen, so kann dies die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann rechtfertigen, wenn einem der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Ausländer ein Bescheid ohne eine ihm verständliche Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist (vgl. BVerfGE 42, 120 [126 f.]).

    Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 42, 120 [127]) für einen Fall, in dem ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Ausländer einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid ohne eine ihm verständliche Rechtsmittelbelehrung erhalten hat, eine die Wiedereinsetzung ausschließende unzureichende Interessenwahrnehmung dann angenommen hat, wenn der Betroffene sich nicht binnen eines Monats Gewißheit über den genauen Inhalt des Schreibens verschafft, obwohl er es jedenfalls soweit erfaßt hat, daß es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Verfügung enthält.

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1388/91
    Ob dies noch dem Grundsatz entspricht, daß die Versäumung einer - einwöchigen - Rechtsbehelfsfrist, soweit sie auf unzureichenden Sprachkenntnissen des Ausländers beruht, nicht als verschuldet im Sinne des Rechts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzusehen ist (vgl. BVerfGE 40, 95 [99 f.]; 42, 120 [125 f.]), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1388/91
    Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts habe mit Beschluß vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 - (NJW 1991, S. 2208 ) entschieden, daß die Anforderungen an die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überspannt würden und Art. 103 Abs. 1 GG verletzten, wenn ein Gericht ohne nähere Darlegung annehme, ein Ausländer sei gehalten, sich innerhalb der ihm nicht bekannten Einspruchsfrist um ein genaues Verständnis eines Strafbefehls samt Rechtsmittelbelehrung zu bemühen; außerdem sei die Rechtsmittelbelehrung versteckt gewesen.
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt Verschulden stets den Verstoß gegen eine individuelle Sorgfaltspflicht voraus, auf die der Beteiligte (oder sein Bevollmächtigter) sich einstellen konnte (BVerfG, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 BvR 1388/91 u.a. - NVwZ 1992, 262 , vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 - BVerfGE 86, 280 und vom 26. April 2004 - 1 BvR 1819/00 - NJW 2004, 2583 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 1 L 215/97

    Formerfordernis; Anfechtung wegen Willensmängeln; Form; Baulasterklärung;

    Dasselbe Ergebnis ergibt sich im Übrigen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechtsfolgen, welche sich aus mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache ergeben (vgl. zum Folgenden z. B. Kammerbeschl. v. 8.11.1991 - 2 BvR 1388-1391/91 , NVwZ 1992, 262, 263; Beschl. v. 2.6.1992 - 2 BvR 1401/91 und 254/92 -, NVwZ 1992, 1080 f.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17.12.1993 - 1 B 177.93 -, InfAuslR 1994, 128, 129).
  • VG Cottbus, 29.11.2007 - 1 L 416/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

    Für das Gericht ist mithin nicht ersichtlich, dass der Antragsteller - dessen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland derzeit ausschließlich auf die Durchführung des Asylverfahrens orientiert ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08. November 1991 -2 BvR 1388/91 -, NVwZ 1992, 262) - durch einen Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft Bahnsdorf schwer und unzumutbar beeinträchtigt sein könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2004 - 11 A 985/02

    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör,

    BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 und 2 BvR 254/92 -, BVerfGE 86, 280 ff. = EZAR 632 Nr. 15; vgl. auch Beschluss vom 8. November 1991 - 2 BvR 1388/91 u. a. -, NVwZ 1992, 262 f.
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