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BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1733/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1236/01
Unzulässigkeit der Nebenklage im Jugendstrafverfahren (§ 80 Abs 3 JGG idF vom …
Die vertretbare Auslegung der genannten Normen durch die Fachgerichte verstößt nicht gegen spezifisches Verfassungsrecht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1733/91 - in juris). - OLG Koblenz, 02.05.2000 - 2 Ws 198/00
Jugendstrafverfahren, Verletzter, Beiordnung, Beistand, Rechtsanwalt, …
Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn ein Gericht aus § 80 Abs. 3 JGG folgert, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den beigeordneten Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten im Verfahren gegen Jugendliche nicht vorgesehen ist (Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1733/91 -). - OLG Stuttgart, 08.10.2002 - 2 Ws 218/02
Jugendstrafverfahren: Unzulässigkeit der Nebenklage
Der Ausschluss der Nebenklage im Jugendgerichtsgesetz rechtfertigt sich aus dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafverfahrens, der - wie sich insbesondere aus § 80 Abs. 1 JGG entnehmen lässt - den Vorrang vor den Interessen des Verletzten oder eines sonstigen Privat- oder Nebenklageberechtigten haben soll, auch wenn dieser selbst noch Jugendlicher ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1733/91 - zitiert nach juris; BGH NStZ 1996, 149, 150 am Ende; OLG Stuttgart NJW 2001, 1588;… Eisenberg, JGG, 9. Auflage 2002, § 80 Rdnr. 13 f;… Brunner/Dölling, JGG, 11. Auflage 2002, § 80 Rdnr. 5 jeweils mit weiteren Nachweisen). - LG Saarbrücken, 14.02.2014 - 3 Qs 20/14
Jugendstrafverfahren - Zulassung der Nebenklage
Der Ausschluss der Nebenklage im Jugendgerichtsgesetz rechtfertigt sich aus dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafverfahrens, der - wie sich insbesondere aus § 80 Abs. 1 JGG entnehmen lässt - den Vorrang vor den Interessen des Verletzten oder eines sonstigen Privat- oder Nebenklageberechtigten haben soll, auch wenn dieser selbst noch Jugendlicher ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1733/91 - zitiert nach juris; BGH NStZ 1996, 149, 150 am Ende; OLG Stuttgart NJW 2001, 1588;… Eisenberg, JGG, 15. Auflage, § 80 Rdnr. 14;… Brunner/Dölling, JGG, 12. Auflage, § 80 Rdnr. 7 jeweils mit weiteren Nachweisen; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. Oktober 2002 - 2 Ws 218/02 -, juris).