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   BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89   

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https://dejure.org/1989,1215
BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem anderen Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unschuldsvermutung - Geständnis - Anderes Verfahren - Ermittlungsverfahren - Widerrufsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 30
  • NStZ 1991, 30
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
    Die nach diesem Maßstab ergangene Rechtsprechung, die nahezu einhellig vom Schrifttum gebilligt wird, ist deshalb auch verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden (BVerfG NStZ 1988, 21 m.w.N.; a.A. Vogler, zuletzt in Festschrift für Herbert Tröndle zum 70. Geburtstag, 1989, S. 423 f.).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 [372] m.w.N.).
  • BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende

    Die Frage, inwieweit sich aus der Unschuldsvermutung weitergehende Anforderungen an die Feststellung einer während der Bewährungszeit begangenen weiteren Straftat ergeben könnten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts NJW 1988, 1715 , NStZ 1991, 30 und NJW 1994, 377 ), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 74, 358 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, S. 30 , und vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 [372] m.w.N.; BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NStZ 1991, 30 ).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob es im Falle eines Widerrufs gemäß § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB , worauf der Beschwerdeführer abstellt, von Verfassungs wegen geboten ist, die rechtskräftige Verurteilung wegen einer neuen Straftat abzuwarten (vgl. dazu OLG Celle, StV 1990, 504; OLG Schleswig, StV 1991, 173; OLG München, StV 1991, 174 ), oder ob es ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung hinreicht, daß das Gericht aufgrund eigenständiger Beurteilung erneutes strafbares Verhalten feststellt und hierauf für die Widerrufsentscheidung bestimmte Folgerungen zieht (vgl. BVerfG, NStZ 1991, 30 ; NJW 1988, 1715 [1716]).

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