Rechtsprechung
BVerfG, 01.03.1994 - 2 BvR 2112/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren - Nichtanahme der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 18.08.1993 - 1 Ns (kl 92/93
- BVerfG, 01.03.1994 - 2 BvR 2112/93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus BVerfG, 01.03.1994 - 2 BvR 2112/93
Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 79, 51 [61]). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus BVerfG, 01.03.1994 - 2 BvR 2112/93
§ 33a StPO ist so auszulegen und anzuwenden, daß er jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlußverfahren erfaßt (vgl. BVerfGE 42, 243 [250]). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 01.03.1994 - 2 BvR 2112/93
Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 79, 51 [61]). - BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 01.03.1994 - 2 BvR 2112/93
Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlaß eines im Strafverfahren ergangenen Beschlusses rechtliches Gehör nicht oder nicht in ausreichendem Maße gewährt worden, so fordert der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, daß er zuvor von der ihm durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 [194]).
- OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 3 Ws 70/05
Strafverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Nichtannahme …
Der Rechtsmittelausschluss ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG B. v. 01.03.1994 - 2 BvR 2112/93 - KG B. v. 22.12.1999 - 4 Ws 280/99 - jew. bei juris Rechtsprechung), vor allem nun in Anbetracht des in Umsetzung des Plenarbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 - (BVerfGE 107, 395) mit dem Anhörungsrügengesetz vom 09.12.2004 geschaffenen eigenständigen Rechtsbehelfs der "Anhörungsrüge bzw. Gehörsrüge" nach der neu gefassten Bestimmung des § 33 a StPO (vgl. auch BVerfG NStZ 2002, 43 zum Nachverfahren gem. § 33 a StPO a.F. in Fällen der Nichtannahme der Berufung nach §§ 313, 322 a StPO). - BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Dies gilt auch in Fällen der Nichtannahme einer Berufung nach § 313 StPO (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 2 BvR 2112/93 - und vom 15. Oktober 1998 - 2 BvR 1719/98 -).