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BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Kriterien bezüglich einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.11.1996 - M 5 S 96.60487
- VG München, 17.01.1997 - M 5 E 97.60002
- BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]). - BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die …
Auszug aus BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
Mit der Erwägung, das nichteheliche Kind des Beschwerdeführers sei auf dessen Lebenshilfe nicht angewiesen, weil es auch von seiner Mutter allein im erforderlichen Umfang betreut werden könne, läßt sich das Bestehen einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft nicht verfassungsrechtlich tragfähig verneinen; es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, InfAuslR 1996, 341 f.; vgl. dazu auch BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, BayVBl 1996, 144 ). - BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
Mit der Erwägung, das nichteheliche Kind des Beschwerdeführers sei auf dessen Lebenshilfe nicht angewiesen, weil es auch von seiner Mutter allein im erforderlichen Umfang betreut werden könne, läßt sich das Bestehen einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft nicht verfassungsrechtlich tragfähig verneinen; es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, InfAuslR 1996, 341 f.; vgl. dazu auch BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, BayVBl 1996, 144 ). - BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95
Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären …
Auszug aus BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
Mit der Erwägung, das nichteheliche Kind des Beschwerdeführers sei auf dessen Lebenshilfe nicht angewiesen, weil es auch von seiner Mutter allein im erforderlichen Umfang betreut werden könne, läßt sich das Bestehen einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft nicht verfassungsrechtlich tragfähig verneinen; es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, InfAuslR 1996, 341 f.; vgl. dazu auch BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, BayVBl 1996, 144 ).
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer …
Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 [95];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, S. 1266; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, juris).Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, juris;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 [68]).
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris).Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 [68]).
- BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
Bei der Bewertung der familiären Beziehungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, S. 1266; Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, [...]).
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers …
Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (…vgl. BVerfGE 80, 81 [95] und Kammerbeschlüsse vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, BayVBl 1996, S. 144, vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, InfAuslR 1996, S. 341 f., und vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, in JURIS veröffentlicht).Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, daß der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, sondern der Vater - allein oder gemeinsam mit der Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls auch als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. Kammerbeschluß vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, in JURIS veröffentlicht).
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00
Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten …
Ebenso unerheblich ist, ob die Betreuung auch von anderen Personen, beispielsweise der Mutter des Kindes, erbracht werden kann, weil der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht schon durch Betreuungsleistungen der Mutter entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, S. 1266; vom 20. März 1997, - 2 BvR 260/97 -, veröffentlicht in JURIS;… vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ). - VGH Hessen, 16.02.2021 - 3 B 1049/20
Rechtliches Abschiebungshindernis und Zumutbarkeit der Durchführung eines …
Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerfG, Beschluss vom 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 -, juris).Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris).
- BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06
Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu …
a) Das Oberlandesgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu einem getrennt lebenden Elternteil grundrechtlich geschützt ist, dass der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient, und dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes seitens der Mutter entbehrlich wird (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 79, 51 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, juris;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, FamRZ 2006, S. 187 ). - LSG Hessen, 24.05.2023 - L 7 AS 26/23
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Es komme in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könne (vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerfG, Beschluss vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; Beschluss vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris).Der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters werde nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris; Beschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 ).
- VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen
Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris).Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 ).
- VG Stuttgart, 08.08.2007 - 2 K 3070/07
Schutz der Vater-Kind-Beziehung im Ausländerrecht
Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 - juris).Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 - juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 - NVwZ 2000, 59).
- VG Hamburg, 17.07.2012 - 4 E 1680/12
Abschiebung nach Nigeria
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 18 B 1592/05
Aufenthaltserlaubnis Vater-Kind-Beziehung deutsches Kind Kindeswohl Jugendamt …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 2 M 28/04
Keine Vorlage der Abstammungsurkunde bei Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung …
- VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Wirkung, aufschiebende; Zweifel, ernstliche; Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit …
- VG Freiburg, 04.04.2007 - 4 K 515/07
Besonderer Ausweisungsschutz bei familiärer Lebensgemeinschaft
- VG Darmstadt, 08.11.2006 - 8 G 1411/05
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …
- VG Frankfurt/Oder, 09.05.2008 - 5 L 282/07
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …
- VG Stuttgart, 16.10.2002 - 13 K 4129/02
Zur aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft
- VGH Hessen, 20.06.2022 - 3 B 643/21
Rechtliches Abschiebungshindernis - Berücksichtigung der Frage des Kindeswohls …
- VG Saarlouis, 28.02.2008 - 11 L 103/08
Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung eines nichtehelichen Vaters, der bei …
- OLG Köln, 20.06.2001 - 16 Wx 122/01
Abschiebehaft und Schutz der Familie
- OLG Köln, 16.03.2001 - 16 Wx 39/01
Geburt eines Kindes als Abschiebehindernis für den Vater
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2003 - 18 B 2353/03
Gewährung von Abschiebungsschutz im Wege der Erteilung einer Duldung zum Zwecke …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2003 - 18 B 660/03
Gewährung von Abschiebungsschutz im Wege der Erteilung einer Duldung zum Zwecke …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2001 - 18 B 1309/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2002 - 18 B 1371/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 18 B 1241/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1999 - 18 B 766/99
Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft zwecks Erteilung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1999 - 18 B 1190/98
Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes eines Ausländers gegen eine …
- VG Stade, 12.02.2009 - 3 A 1641/07
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2004 - 18 B 1284/03
Anhaltspunkte für die erforderliche Erziehungsgemeinschaft zwischen einem Vater …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - 18 B 2078/02
- VG Göttingen, 27.04.2023 - 1 E 142/23
Abschiebung; Dritter; Durchsuchung; Antrag auf richterliche Anordnung der …
- VG Würzburg, 25.11.2022 - W 7 E 22.1793
Einstweilige Anordnung, abgelehnt, Duldungsgründe, verneint, Ehefrau und …
- VG Saarlouis, 20.02.2009 - 5 L 1845/08
Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung gegen einen mehrfach straffällig …
- VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05
D (A), Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Abschiebungshindernis, …