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   BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97   

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https://dejure.org/1997,1553
BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 (https://dejure.org/1997,1553)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 (https://dejure.org/1997,1553)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 (https://dejure.org/1997,1553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Kriterien bezüglich einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
    Mit der Erwägung, das nichteheliche Kind des Beschwerdeführers sei auf dessen Lebenshilfe nicht angewiesen, weil es auch von seiner Mutter allein im erforderlichen Umfang betreut werden könne, läßt sich das Bestehen einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft nicht verfassungsrechtlich tragfähig verneinen; es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, InfAuslR 1996, 341 f.; vgl. dazu auch BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, BayVBl 1996, 144 ).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
    Mit der Erwägung, das nichteheliche Kind des Beschwerdeführers sei auf dessen Lebenshilfe nicht angewiesen, weil es auch von seiner Mutter allein im erforderlichen Umfang betreut werden könne, läßt sich das Bestehen einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft nicht verfassungsrechtlich tragfähig verneinen; es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, InfAuslR 1996, 341 f.; vgl. dazu auch BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, BayVBl 1996, 144 ).
  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
    Mit der Erwägung, das nichteheliche Kind des Beschwerdeführers sei auf dessen Lebenshilfe nicht angewiesen, weil es auch von seiner Mutter allein im erforderlichen Umfang betreut werden könne, läßt sich das Bestehen einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft nicht verfassungsrechtlich tragfähig verneinen; es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, InfAuslR 1996, 341 f.; vgl. dazu auch BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, BayVBl 1996, 144 ).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 [95]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, S. 1266; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, juris).

    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 [68]).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris).

    Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 [68]).

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Bei der Bewertung der familiären Beziehungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, S. 1266; Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, [...]).
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