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   BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92   

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https://dejure.org/1992,4872
BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92 (https://dejure.org/1992,4872)
BVerfG, Entscheidung vom 07.08.1992 - 2 BvR 400/92 (https://dejure.org/1992,4872)
BVerfG, Entscheidung vom 07. August 1992 - 2 BvR 400/92 (https://dejure.org/1992,4872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des Beschwerdevorbringens im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92
    Im Zusammenhang mit der Versagung des Asylrechts stützte sich die Beschwerde sowohl auf Grundsatzbedeutung als auch auf Divergenz zu neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 216 ).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde insgesamt zurückgewiesen; dabei ist er in den Gründen des Beschlusses nur auf eine Rüge eingegangen, nämlich auf die Behauptung, in seinem asylrechtlichen Teil weiche das Urteil des Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 216 ) ab, ohne im übrigen auf § 32 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG auch nur hinzuweisen.

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92
    Die Gerichte sind dabei aber nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen; dies gilt namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]).

    Eine Entscheidung ohne jegliche Begründung müßte deshalb nicht von vornherein verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen (vgl. allgemein für die Begründungspflichten bei abschließenden gerichtlichen Entscheidungen: BVerfGE 50, 287 [290 f.]; 81, 97 [106]).

  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90

    Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92
    Zwar mag diese Auslegung der Zulassungsvorschrift mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmen (vgl. für die Revisionszulassung BVerwGE 85, 295 ) und insoweit auch den Begründungserfordernissen genügt worden sein; indes ist damit die im asylrechtlichen Teil der Nichtzulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers weiterhin aufgeworfene Frage der Grundsatzbedeutung noch nicht (mit- )entschieden; noch weniger trifft dies auf die beiden anderen hinsichtlich des ausländerrechtlichen Teils des Urteils geltend gemachten Zulassungsgründe zu.

    Insoweit liegt es - womöglich entgegen der die Revisionszulassung betreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 85, 295 ) - in Fällen der genannten Art trotz erfolgter weitgehender Klärung abstrakter Rechtsfragen durch die jeweilige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der Sicht des jeweiligen Fachgerichts nahe, gleichwohl die Rechtsgrundsätzlichkeit von hiermit zusammenhängenden aufgeworfenen Fragen zu bejahen (vgl. dazu BVerwG, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 214).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92
    Es liegt im Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 84, 203 [208]) nahe, zunächst dem Fachgericht Gelegenheit zu geben, über geltend gemachte Verstöße gegen das einfache und das Verfassungsrecht zu befinden und sie gegebenenfalls zu beseitigen.
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß entscheidungserhebliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der getroffenen Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.] m.w.N.; 79, 51 [61]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG die Fachgerichte, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 69, 141 [143]).
  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92
    Im übrigen hätte die Nichtzulassungsbeschwerde dem Berufungsgericht Anlaß zur Prüfung geben können, welche der vom Beschwerdeführer herangezogenen Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts als tragende Gründe gemäß § 31 BVerfGG Bindungswirkung entfalten (vgl. BVerfGE 19, 377 [392]; st. Rspr.) und deswegen anhand eines geeigneten Falles in die eigene fachgerichtliche Rechtsprechung zu übernehmen sind, welche Gründe diese Voraussetzungen nicht erfüllen und schließlich welche Gründe sich das Gericht trotz fehlender Bindungswirkung gleichwohl zu eigen zu machen gedenkt.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß entscheidungserhebliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der getroffenen Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.] m.w.N.; 79, 51 [61]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92
    Eine Entscheidung ohne jegliche Begründung müßte deshalb nicht von vornherein verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen (vgl. allgemein für die Begründungspflichten bei abschließenden gerichtlichen Entscheidungen: BVerfGE 50, 287 [290 f.]; 81, 97 [106]).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92
    Vielmehr macht der Zusammenhang der vorgetragenen Zulassungsgründe deutlich, daß es dem Beschwerdeführer auch und vor allem auf eine - freilich an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts bzw. deren Fortentwicklung orientierte - Klärung von grundsätzlichen Tatsachenfragen der behaupteten Gruppenverfolgung der Kurden und deren Auswirkungen ankam (vgl. zur Berufungszulassung insoweit grundlegend: BVerwGE 70, 24 ; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 06.03.1991 - 19 B 90.31016
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen wurde, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 7.8.1992 - 2 BvR 400/92 - und v. 19.5.1992 - 1 BvR 1986/91 -, DVBl. 1992, 1215).
  • OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 607/20

    Rechtliches Gehör; Übergehen von Vorbringen; Beruhen

    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; Beschl. v. 7. August 1992 - 2 BvR 400/92 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 1. Februar 1978, BVerfGE 47, 182, 187; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 31. März 2015 - 4 A 8/14 -, juris Rn. 31; st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1998 - A 12 S 157/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtsfehlerhafte Ablehnung einer

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen wurde, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.08.1992 - 2 BvR 400/92 - und vom 19.05.1992 - 1 BvR 1986/91 -, DVBl. 1992, 1215).
  • OVG Thüringen, 31.03.2000 - 2 ZEO 220/00

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Verbot der Vorwegnahme der

    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich stets mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. August 1992 - 2 BvR 400/92 - und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 1986/91 -, DVBl. 1992, 1215).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.1998 - 1 A 12689/97

    Recht auf rechtliches Gehör; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Asylklage; Gefahr

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen wurde, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BVerwG, Beschlüsse vom 07. August 1992 - 2 BvR 400/92 - und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 1986/91 -, DVBl 1992, 1215).
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