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BVerfG, 19.09.2005 - 2 BvR 703/05 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 19.09.2005 - 2 BvR 703/05
Durch die Beschreibung der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Handlungen erfüllt sie ihre Aufgabe, den Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung auf das Erforderliche zu begrenzen (vgl. BVerfGE 103, 142 >151>).
- BFH, 27.11.2012 - X B 14/12
Verwertung von Ergebnissen einer Durchsuchung im Strafverfahren; …
Dies ergibt sich bereits aus der --mit einer Begründung versehenen-- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vom Kläger gegen die strafprozessualen Beschlüsse eingelegte Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 19. September 2005 2 BvR 703/05).