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   BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88   

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BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88 (https://dejure.org/1990,4707)
BVerfG, Entscheidung vom 06.09.1990 - 2 BvR 965/88 (https://dejure.org/1990,4707)
BVerfG, Entscheidung vom 06. September 1990 - 2 BvR 965/88 (https://dejure.org/1990,4707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung - Anlieferungs-Referenzmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88
    In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen freilich die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtsicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit (hier beschränkt auf den Gesichtspunkt der Vergangenheitsanknüpfung) in der Weise ein, wie dies allgemein bei der Auslegung und Anwendung von Grundrechten im Hinblick auf die Fragen des materiellen Rechts geschieht (BVerfGE 72, 200 [242 f.]; 77, 370 [377 ff.]; 78, 249 [283 f.]).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88
    In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen freilich die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtsicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit (hier beschränkt auf den Gesichtspunkt der Vergangenheitsanknüpfung) in der Weise ein, wie dies allgemein bei der Auslegung und Anwendung von Grundrechten im Hinblick auf die Fragen des materiellen Rechts geschieht (BVerfGE 72, 200 [242 f.]; 77, 370 [377 ff.]; 78, 249 [283 f.]).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88
    Die verfassungsrechtliche Prüfung beschränkt sich bei Stichtags_und anderen Übergangsvorschriften darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Beurteilungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelurig durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt oder als unvertretbar und damit willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 44, 1 [21 f.]).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88
    Diese Härten müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sind (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]).
  • BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG

    Auszug aus BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88
    In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen freilich die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtsicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit (hier beschränkt auf den Gesichtspunkt der Vergangenheitsanknüpfung) in der Weise ein, wie dies allgemein bei der Auslegung und Anwendung von Grundrechten im Hinblick auf die Fragen des materiellen Rechts geschieht (BVerfGE 72, 200 [242 f.]; 77, 370 [377 ff.]; 78, 249 [283 f.]).
  • BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung -

    Auszug aus BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88
    Ein Verstoß gegen Art. 80 GG oder Art. 108 GG ist nicht ersichtlich (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 1990 _ 2 BvR 848/88 _).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    b) Nach diesen Maßstäben war die sich aus § 8 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 MOG ergebende Ermächtigung des Verordnunggebers zum Erlass der Milch-Garantiemengen-Verordnung unter besonderer Berücksichtigung der Eigenart des geregelten Sacherhalts und der Regelungsintensität nach Inhalt, Zweck und Ausmaß in Verbindung mit den Vorschriften der Verordnung Nr. 3950/92 hinreichend bestimmt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 -, juris, Rn. 2 ff., und vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 -, juris, Rn. 2).

    Diese fände auch keine Grundlage in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 29, 198; 45, 142; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 -, juris, und vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 -, juris).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Er befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 5. und 6. September 1990 - 2 BvR 848/88 und 2 BvR 965/88 - juris) und des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 17. Dezember 1985 - VII B 116/85 - BFHE 145, 289 ; Urteil vom 22. April 1986 - VII R 184/85 - BFHE 146, 302 ; Beschluss vom 25. September 2003 - VII B 309/02 - BFHE 203, 243 ).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99

    Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits

    Die Wahl des Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Stichtagsanknüpfung in Betracht kommenden Faktoren müssen am gegebenen Sachverhalt orientiert und sonst sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 - ; BVerfGE 44, 1 ; 13, 31 ).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 23.91

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Baugenehmigungspflicht

    Die diese Befugnis bejahende Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile vom 24. März 1988, a.a.O.) ist insoweit vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 1 A 2728/07

    Anrechnungsfreiheit einer Rente i.R.d. Ruhensregelung in Höhe von 40 Prozent

    vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 -, juris, dort Rn. 5 m.w.N.; ferner - jeweils m.w.N. zu der Rechtsprechung des BVerfG - Osterloh, in: Sachs, GG, 5. Aufl. 2009, Art. 3 Rn. 113, und Kannengießer, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl. 2008, Art. 3 Rn. 20.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 30.89

    Anspruch auf Anerkennung einer besonderen Situation im Rahmen der

    Wer später dennoch in den Ausbau von Milchkapazitäten investierte, konnte aufgrund der vorausgegangenen offiziellen Verlautbarungen ersichtlich nicht auf den Fortbestand der Rechtslage vertrauen (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88).
  • VG Lüneburg, 16.11.2005 - 1 A 192/04

    Anrechnung; Ausgleichsbetrag; Beamtenversorgung; Berufsbeamtentum;

    Die Wahl des Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Stichtagsanknüpfung in Betracht kommenden Faktoren müssen am gegebenen Sachverhalt orientiert und sonst sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.9. 1990 - 2 BvR 965/88; BVerfGE 44, 1 [21] = NJW 1977, 1677; BVerfGE 13, 31 [35] = RzW 1961, 374).
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