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VGH Bayern, 28.06.2011 - 2 C 10.530 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Streitwertbeschwerde; Nutzungsuntersagung; Jahresnutzwert
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 27.10.2000 - 2 ZS 00.1081
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 2 C 10.530
Handelt es sich, wie hier, um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die infolge der Nutzungsuntersagung nicht mehr zu erzielen sind, ist der Ertragsverlust gleichzusetzen mit dem Jahresnutzwert (vgl. BayVGH vom 27.10.2000 Az. 2 ZS 00.1081 - juris).
- VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 5 K 2370/14
Fortdauer der Wirksamkeit einer Baugenehmigung
Handelt es sich, wie hier, um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die infolge der Nutzungsuntersagung nicht mehr zu erzielen sind, ist der Ertragsverlust - der grundsätzlich maßgeblich ist - gleichzusetzen mit dem Jahresnutzwert (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.06.2011 - 2 C 10.530 -, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2016 - 3 O 345/16
Streitwertbemessung: Klage gegen eine Nutzungsuntersagung
Handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die infolge der Nutzungsuntersagung nicht mehr zu erzielen sind, ist der Ertragsverlust gleichzusetzen mit dem Jahresnutzwert (VGH München, B. v. 28.06.2011 - 2 C 10.530; vgl. Senat, B. v. 08.02.2007 - 3 O 18/07; B. v. 18.05.2011 - 3 M 38/11, zit. jeweils nach juris).