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AG Bad Homburg, 01.12.2006 - 2 C 1039/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2007, 426
Wird zitiert von ...
- AG Böblingen, 28.01.2014 - 2 C 2391/13
Kostenvoranschlag ist bei Schaden von 700 zu erstatten
Diesbezüglich ist bereits festzustellen, dass es sich dabei nicht um einen starren Grenzbetrag handelt, sondern dieser in der Rechtssprechung in unterschiedlicher Höhe akzeptiert wird: so bewegt sich dieser im Bereich zwischen 500, 00 und 750, 00 EUR(vgl. Anmerkung zum Urteil des AG Bad Homburg vom 01.12.2006, Az 2 C 1039/06).