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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 12.84   

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BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 12.84 (https://dejure.org/1985,3318)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1985 - 2 C 12.84 (https://dejure.org/1985,3318)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 2 C 12.84 (https://dejure.org/1985,3318)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamter auf Probe - Entlassung auf Antrag - Wirksame Rücknahme

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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2014 - 1 A 1637/12

    Versetzung in den Ruhestand auf Antrag ; Antragserfordernis; Antragsaltersgrenze

    vgl. Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: August 2014, BBG 2009, § 52 Hinweis 0.2 i.V.m. BBG a.F., § 42 Rn. 18, unter weiterem Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 12.84 -, Buchholz 237.6 § 38 LBG Nds. Nr. 1 = ZBR 1985, 204 = juris, Rn. 29; siehe ferner Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 2014 - 1 A 1843/12 -, juris, Rn. 57 = NRWE.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2015 - 9 S 280/14

    Gestaltung des Beamtenverhältnisses durch Vereinbarung; Bedingungsfeindlichkeit

    Unabhängig davon ist zu bedenken, dass der Entlassungsantrag des Beamten (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG, § 42 Abs. 2 LBG a.F., § 31 Abs. 3 LBG n.F.), zu dessen Stellung sich der Kläger in § 2 Abs. 1 der Vereinbarung verpflichtet hat, grundsätzlich bedingungsfeindlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 12.84 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 05.12.2011 - 1 A 1729/09 -, juris; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: April 2015, § 33 BBG Rn. 8; Weiß/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: September 2014, § 23 BeamtstG Rn. 46).
  • BVerwG, 07.10.2013 - 2 B 14.12

    Antrag eines Soldaten auf vorzeitige Entlassung aus dem Soldatenverhältnis

    Um Zweifel auszuschließen, bedarf es daher nach der Rechtsprechung des Senats einer eindeutigen, bestimmten und vorbehaltlosen Erklärung des Beamten oder Soldaten (Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 12.84 - insoweit in Buchholz 237.6 § 38 LBG Niedersachsen Nr. 1 nicht abgedruckt, juris Rn. 29).

    Diese Erklärung unterliegt der Auslegungsregel des § 133 BGB (Urteil vom 24. Januar 1985 a.a.O. juris Rn. 31).

  • VG Düsseldorf, 21.12.2005 - 13 L 2080/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 12.84 -, Buchholz Nr. 237.6 § 38 Nr. 1; OVG NRW, Urteil vom 23. September 1998 a.a.O.; Stelkens, Bonk, Sachs, VwVfG, 6. Auflage, § 22 Rn. 46.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 1 A 1729/09

    Notwendigkeit eines bedingungslosen Stellens eines Entlassungsantrags aus der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 12.84 -, RiA 1985, 167 = juris Rn. 29; Günther, a. a. O., (202); Lemhöfer, a. a. O., jeweils zum Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
  • VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4

    Landesbeamter, Beamtenverhältnis auf Widerruf, Entlassung, Entlassungsantrag,

    Die zur Begrenzung der freien Rücknehmbarkeit der Entlassungserklärung in Art. 57 Abs. 1 Satz 2 BayBG geregelte Zweiwochenfrist begründet keine Verpflichtung des Dienstherrn, über einen Entlassungsantrag innerhalb dieser Frist keine Entlassungsentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.1984 - 2 C 12.84 - ZBR 1985, 204; VG Schleswig, U.v. 7.11.2014 - 12 A 27/14 - juris Rn. 34; Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, Stand November 2017, § 33 Rn. 15; Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, § 33 Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - 12 A 1123/97

    Beamter auf Probe; Antrag auf Entlassung; Prüfungsumfang; Überprüfung der

    Selbst wenn bei Entlassungsanträgen von Beamten allein von deren Wortlaut auszugehen wäre, für die sonst bei Anträgen geltende Auslegung nach § 133 BGB vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1984 - 2 C 12.84 -, ZBR 1984, 204 (die Anwendbarkeit des § 133 BGB auch für einen Entlassungsantrag bejahend); OVG NW, Urteil vom 26. September 1991 - 11 A 1604/89 -, NWVBl. 1992, 176 f.
  • BVerwG, 02.02.1989 - 2 B 159.88

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Sache - Zurückweisung der

    Das hierzu von der Beschwerde angeführte Urteil des Senats vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 12.84 - (Buchholz 237.6 § 38 Nr. 1 = ZBR 1985, 204) betrifft einen sachlich anders gelagerten Fall, nämlich den der Rücknahme eines Entlassungsantrags, und ist deshalb hier nicht einschlägig.
  • BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 149.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Das hierzu von der Beschwerde angeführte Urteil des Senats vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 12.84 - (Buchholz 237.6 § 38 Nr. 1 = ZBR 1985, 204) betrifft anders gelagerte Fragen im Zusammenhang mit der Rücknahme eines Entlassungsantrages.
  • BVerwG, 19.12.1986 - 8 B 68.86

    Auslegung der Willenserklärung eines Bürgers gegenüber einer Verwaltungsbehörde

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß auch für die Auslegung der Willenserklärung eines Bürgers gegenüber einer Verwaltungsbehörde die im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendende Auslegungsregel des § 133 BGB maßgebend ist (vgl. u.a. Urteile vom 10. Juli 1963 - BVerwG VI C 91.60 - BVerwGE 16, 198 [BVerwG 10.07.1963 - VI C 91/60] und vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 12.84 - Buchholz 237.6 § 38 LBG Niedersachsen Nr. 1 S. 1 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 148.88

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84   

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BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84 (https://dejure.org/1984,7880)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1984 - 2 C 12.84 (https://dejure.org/1984,7880)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1984 - 2 C 12.84 (https://dejure.org/1984,7880)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe - Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vollziehung gegenüber dem individuellen Interesse des Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung seines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 02.12.1981 - I TH 30/81
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84
    Es kommt hinzu, daß der notwendige Unterhalt des Klägers und seiner Familie zur Zeit schon durch den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe gesichert erscheint (vgl. VGH Kassel, NVwZ 1983, 354).
  • BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78

    Aufstellen von Parkuhren - Anfechtungsklage - Gerichtliche Anordnung -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84
    Ein Antrag gemäß § 80 Abs. 6 VwGO auf Änderung der Beschlüsse der Vorinstanzen (Beschluß des Verwaltungsgerichts Hannover - II. Kammer Hildesheim - vom 11. Dezember 1979; Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 1. Februar 1980 - 5 OVG B 3/80 -) über die vom Kläger begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, über den das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache zu befinden hätte (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1975 - BVerwG 6 C 233/238.73 - und vom 3. April 1978 - BVerwG 7 C 26.78 - <DVBl. 1978, 538>), könnte in der Sache nicht durchdringen.
  • BVerwG, 30.11.1976 - 7 C 45.76

    Abwahl eines Oberbürgermeisters - Überwiegendes öffentliches Interesse - Neuwahl

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84
    Das bedeutet, daß für die Aussetzung der Vollziehung eines streitbefangenen Verwaltungsakts kein Raum ist, wenn das öffentliche Interesse an der Vollziehung das individuelle Interesse des Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs überwiegt (vgl. Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG 7 C 45.76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69

    Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Eisenbahnweichenwärter -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84
    Soweit es darum geht, dem Kläger einstweilen einen Teil seiner Bezüge aus dem Beamtenverhältnis zu belassen, sind zuungunsten des Klägers auch Zweifel daran zu berücksichtigen, ob er im Falle seines Unterliegens im Hauptsacheverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 36.69 - , Beschluß vom 8. April 1963 - BVerwG 6 C 37.63 - ).
  • BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84
    Soweit es darum geht, dem Kläger einstweilen einen Teil seiner Bezüge aus dem Beamtenverhältnis zu belassen, sind zuungunsten des Klägers auch Zweifel daran zu berücksichtigen, ob er im Falle seines Unterliegens im Hauptsacheverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 36.69 - , Beschluß vom 8. April 1963 - BVerwG 6 C 37.63 - ).
  • BVerwG, 14.03.1968 - VI C 132.67
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84
    Auch in dem hier zu entscheidenden Fall ist nicht abzusehen, ob die Revision Erfolg haben wird; über ihre Erfolgsaussichten ist in einem Beschlußverfahren über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung oder die Anordnung der Aufhebung der Vollziehung nicht zu befinden (vgl. Beschluß vom 14. März 1968 - BVerwG 6 C 132.67 - ).
  • BVerwG, 05.06.1964 - VI C 43.64
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84
    Bei dieser Sachlage ist das öffentliche Interesse an einer wirksamen Erledigung der laufenden öffentlichen Aufgaben, in dessen Dienst besonders auch das Institut des Berufsbeamtentums steht (vgl. hierzu Beschlüsse vom 5. Juni 1964 - BVerwG 6 C 43.64 - und vom 14. Januar 1975 - BVerwG 6 C 233/238.73 - ) gegenüber dem Interesse des Klägers an einer Wiederaufnahme seines Dienstes bei der Beklagten als das überwiegende anzusehen.
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   BVerwG, 26.04.1984 - 2 C 12.84   

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