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   BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97   

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https://dejure.org/1997,14325
BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97 (https://dejure.org/1997,14325)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1997 - 2 C 13.97 (https://dejure.org/1997,14325)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 2 C 13.97 (https://dejure.org/1997,14325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Beförderung zum Baudirektor - Versäumnis der Revisionsbegründungsfrist - Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist - Anforderungen an die Begründung einer Revision - Entsprechende Geltung der für die Prozessvertretung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.06.1997 - 2 B 52.97

    Revisionszulassung zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97
    Mit Beschluß vom 30. Juni 1997 - BVerwG 2 B 52.97 -, der der Beklagten am 10. Juli 1997 zugestellt worden ist, hat der Senat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision gegen das Berufungsurteil aufgehoben und die Revision zugelassen.

    Diese Frist beträgt gemäß § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO einen Monat nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Revision, da durch den die Revision zulassenden Beschluß des erkennenden Senats vom 30. Juni 1997 - BVerwG 2 B 52.97 - das Beschwerdeverfahren in das Revisionsverfahren übergeleitet worden ist, ohne daß es einer Revisionseinlegung bedurfte (§ 139 Abs. 2 VwGO).

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97
    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 13 Abs. 5 GKG in Verbindung mit dem entsprechend auf den geltend gemachten Schadensersatzanspruch angewandten § 13 Abs. 4 Satz 2, 1. Alternative, GKG (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 38.95 -).
  • BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88

    Zur Bemessung der Sondernutzungsgebühren für die Straßennutzung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97
    Danach muß die Begründung der Revision eine selbständige Auseinandersetzung mit dem angegriffenen Urteil sein; eine Bezugnahme auf Schriftsätze, die im Verfahren wegen der Nichtzulassung der Revision vorgelegt worden sind, reicht bei der hier erfolgten Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache regelmäßig nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 14.88 - ).
  • BVerwG, 14.02.1992 - 8 B 121.91

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessvertreters

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97
    Die für eine Prozeßvertretung durch Rechtsanwälte vor dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtsgrundsätze gelten sinngemäß auch für den Fall der Prozeßvertretung durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden nach § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschuß vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 121.91 - ).
  • BVerwG, 08.04.1991 - 2 C 32.90

    Revisionsbegründungsfrist - Sorgfaltspflicht der Rechtsanwalts - Fristablauf

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97
    Über ihren Antrag, ihr wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren, ist gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO zusammen mit der nachgeholten Prozeßhandlung nach den für dieses Rechtsmittel geltenden Vorschriften zu entscheiden; ist ein Wiedereinsetzungsantrag erfolglos, ist mithin die Revision unter Ablehnung dieses Antrags gemäß § 144 Abs. 1 VwGO durch Beschluß zu verwerfen (stRspr BVerwG; vgl. u.a. Beschluß vom 8. April 1991 - BVerwG 2 C 32.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97
    Dem Prozeßbevollmächtigten fällt ein Organisationsverschulden immer dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisung dafür Sorge trägt, daß der Ablauf von Rechtsmittelfristen, einschließlich derer zu ihrer Begründung, zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1996 - 9 C 7.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97
    Der Wiedereinsetzungsantrag der Beklagten ist bereits deshalb abzulehnen, weil sie nicht gemäß § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO die Revisionsbegründung als versäumte Rechtshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nachgeholt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Juni 1996 - BVerwG 9 C 7.96 - m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 01.10.2009 - 1 Bs 129/09

    Kauffahrteischiff; objektive Zweckbestimmung; vorgeschriebene Besatzung;

    Hinsichtlich der Beurteilung des Verschuldens bei der Prozessvertretung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 67 Abs. 4 VwGO durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt gelten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG Gerichtsbescheid v. 10.6.1997, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 89; Beschl. v. 21.10.1997, 2 C 13/97, juris), der der Senat folgt, die für eine Prozessvertretung durch Rechtanwälte entwickelten Grundsätze sinngemäß.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1997 - 4 S 3454/95

    Schadensersatz wegen verzögerter Einstellung - zum Vorliegen eines

    Es hat daraus allerdings Schlußfolgerungen gezogen, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22.2.1990 - 2 C 13.97 - nicht gebilligt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2017 - 11 A 156/17

    Abgelehnte Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist bei einem

    Zu diesen Fristen gehören aber im Allgemeinen nicht die zu beachtenden Rechtsmittelbegründungsfristen vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1992 - 8 B 121.91 -, juris, Rn. 3, und vom 21. Oktober 1997 - 2 C 13.97 -, juris, Rn. 10, jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 2 A 2524/12

    Vertreterbestellung durch einen Rechtsanwalt bei krankheitsbedingter Abwesenheit

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 1997- 2 C 13.97 -, juris Rn. 10, und vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 -, NJW 1995, 2122 = juris, Rn. 12.
  • VG Würzburg, 23.02.2016 - W 1 K 14.1102

    Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche oder persönliche Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 13/97 - BVerwGE 60, 245/246 - juris; U. v. 17.9.2015 - 2 C 27/14 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1999 - 16 A 609/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden des Prozeßbevollmächtigten;

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Oktober 1997 - 2 C 13.97 - mit Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 24. August 1995 - 3 B 37.95 -, Buchholz 310 § 60 Nr. 202 m.w.N.
  • OVG Sachsen, 04.11.2013 - 2 A 381/13

    Berufungsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,

    6 Soweit es um die Wahrung von Rechtsmittelfristen einschließlich der Fristen zur Begründung von Rechtsmitteln geht, fällt dem Prozessbevollmächtigten immer dann ein Organisationsverschulden zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisungen und Vorkehrungen Sorge dafür trägt, dass der Fristablauf zuverlässig rechtzeitig bemerkt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. August 1995, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202 m. w. N.; Beschl. v. 21. Oktober 1997 - 2 C 13/97 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 14. Februar 1992, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 89; VGH BW, Beschl. v. 7. August 2003, NVwZ-RR 2004, 222).
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